Steuertipp Keine Steuerschuldnerschaft bei Reparatur einer Betriebsvorrichtung?

Erbringt ein Bauunternehmer Bauleistungen an einem Gebäude und der Kunde ich ebenfalls Unternehmer und erfüllt die Voraussetzungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, darf die Rechnung des Bauunternehmers keine Umsatzsteuer ausweisen und der Kunde muss die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen (= sog. Steuerschuldnerschaft oder Reverse-Charge-Verfahren). › mehr
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Steuertipp Steuererstattung: Achtung vor Betrügern

Erwarten Sie aus einer Steuererklärung eine Steuererstattung oder würden Sie sich darüber freuen, wenn Ihnen das Finanzamt mitteilt, wegen eines Fehlers, Steuern zurück überweisen zu wollen? Wenn ja, wickelt das Finanzamt solche Steuerrückzahlungen niemals über E-Mails oder Online-Kontoabfragen ab. Online-Ankündigungen über Steuererstattungen stammen von Betrügern. › mehr

Steuertipp Steuerlich günstige Zusammenveranlagung trotz räumlicher Trennung

Eheleute können sich steuerlich nur zusammenveranlagen lassen, wenn sie eine intakte Ehe führen. Das bedeutet ab nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster nicht zwingend, dass die Eheleute zusammen in einer Wohnung leben müssen. Leben Ehegatten in getrennten Wohnungen und können plausibel nachweisen, dass ihre Ehe dennoch oder genau wegen des Getrenntlebens noch intakt ist, muss das Finanzamt die günstige Zusammenveranlagung akzeptieren. › mehr

Steuertipp Rückwirkende Rechnungsberichtigung: Steuerstreit geht in nächste Runde

Obwohl bereits der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof in ihren Urteilen grünes Licht für die rückwirkende Rechnungsberichtigung gegeben haben, ist diese Thematik steuerlich längt noch nicht in trockenen Tüchern. Ein Urteil des Finanzgerichts Münster zur rückwirkenden Rechnungsberichtigung wirft nämlich nun neue Fragen auf. › mehr

Steuertipp Arbeitszimmer: Doppelte Nutzung = doppelte steuerliche Entlastung

Haben Sie als selbständiger Handwerker keine eigenen Büroräume, sondern werden nur bei den Kunden und im häuslichen Arbeitszimmer tätig, dürfen Sie immerhin bis 1.250 Euro pro Jahr als Betriebsausgaben für dieses Arbeitszimmer vom Gewinn abziehen. Wird auch Ihr Ehegatte in dem Arbeitszimmer tätig, darf dieser unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls bis zu 1.250 Euro pro Jahr abziehen. › mehr

Steuertipp Arbeitszimmer: Steuerrisiko für Selbständige

Was Selbständige unbedingt bedenken sollten, wenn sie dem Finanzamt Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer oder einen Lager- bzw. Archivraum im Eigenheim präsentieren: Durch die ausschließlich betriebliche Nutzung können solche Räume automatisch zum Betriebsvermögen werden. Das hat fatale Folgen, wenn Selbständige nach Jahrzehnten ihre selbständige Tätigkeit einstellen. Das Finanzamt besteuert dann nämlich den Wertzuwachs der betrieblich genutzten Räumlichkeiten. › mehr