Steuertipp Gewinngrenze zum Investitionsabzugsbetrag ist verfassungsgemäß
Ermittelt ein selbständiger Handwerker seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung, profitiert er nur dann vom Investitionsabzugsbetrag, wenn sein Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Diese Gewinngrenze ist nach Ansicht des Finanzgerichts Schleswig-Holstein nicht verfassungswidrig.
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