Steuertipp Gewinngrenze zum Investitionsabzugsbetrag ist verfassungsgemäß

Ermittelt ein selbständiger Handwerker seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung, profitiert er nur dann vom Investitionsabzugsbetrag, wenn sein Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags nicht mehr als 100.000 Euro beträgt. Diese Gewinngrenze ist nach Ansicht des Finanzgerichts Schleswig-Holstein nicht verfassungswidrig. › mehr

Steuertipp Rabatte eines Geschäftspartners für Angestellte

Bei Rabattgewährungen an Arbeitnehmer stellt sich bei der Lohnsteuerprüfung häufig die Frage, ob diese Rabatte zu einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen und wenn ja, ob der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro zum Abzug kommt. Zu dieser Thematik sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein steuerzahlerfreundliches Urteil kennen. › mehr
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Steuertipp Steuerliche Behandlung für Mahlzeitengewährung durch Arbeitnehmer

Mitarbeiter-Motivation sollte in Betrieben einen großen Stellenwert einnehmen. Denn je motivierter die einzelnen Mitarbeiter sind, desto mehr leisten sie für den finanziellen Erfolg des Betriebs. Eine beliebte Mitarbeiter-Motivation ist die Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber. Hierbei sind jedoch einige steuerliche Besonderheiten zu beachten. › mehr

Steuertipp Buchhaltung in der Cloud: Steuerrisiken beachten

Die Digitalisierung in der Buchhaltung macht auch vor Handwerksbetrieben nicht halt. Immer häufiger setzen Betriebe auf so genannte Cloudlösungen. Sobald ein Beleg verbucht und in die Cloud transferiert ist, können alle Verantwortlichen, egal wo sie sich gerade befinden, auf diese Buchhaltungsdaten zugreifen. Die Buchhaltung in der Cloud bietet aber nicht nur Vorteile, sondern vor allem auch Steuerrisiken. › mehr

Steuertipp Vorsteuerabzug: Rechnung selbst berichtigen?

Bei Umsatzsteuer- und Betriebsprüfungen gilt ein strenger Blick des Prüfers meist den Eingangsrechnungen. Denn sind diese formell fehlerhaft, weil bestimmte Rechnungsangaben fehlen, kippt der Vorsteuerabzug. So mancher Handwerker berichtigt formell fehlerhafte Rechnungen einfach selbst. Doch Schützt das tatsächlich vor dem Verlust des Vorsteuerabzugs? › mehr

Steuertipp Steuerlicher Investitionsabzugsbetrag: Neue Regeln zur Datenübermittlung

Ziehen Sie bei der Ermittlung Ihres Gewinns 2016 einen Investitionsabzugsbetrag für geplante Investitionen ab, müssen Sie dem Finanzamt erstmals nicht mehr mitteilen, welchen Gegenstand Sie beabsichtigen zu kaufen. Sie müssen dem Finanzamt für das Steuerjahr 2016 jedoch erstmals Infos zum Investitionsabzugsbetrag per Datenübertragung mitteilen. Wie das funktioniert, hat das Bundesfinanzministerium nun klargestellt. › mehr