Meisterpflicht Hochsteckfrisuren ohne Meister? Make-up-Artist scheitert vor Gericht
Eine Make-up-Artistin bot zusätzlich Hochsteck- und Brautfrisuren an, hielt dies jedoch nicht für eine eintragungspflichtige Tätigkeit. Das Verwaltungsgericht Trier beurteilte das anders: Das Gestalten von Hochsteckfrisuren gehört zum Kernbereich des Friseurhandwerks. Die Handwerkskammer Trier wertet die Entscheidung als wegweisendes Urteil.
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