GKV-Spargesetz Was das Gesundheits-Sparpaket für Sie bedeutet

Bundestag und Bundesrat haben das Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz soll die gesetzlichen Krankenkassen entlasten. Was sich ab wann ändert, warum die Reform aus Sicht des Handwerks nicht weit genug geht, und warum Beitragserhöhungen 2027 trotzdem nicht ausgeschlossen sind.

Knapp 19 Milliarden Euro will die Regierung bei den gesetzlichen Krankenkassen einsparen. Gesundheitsministerin Warken befürchtet einen "Systemkolaps" ohne entsprechende Maßnahmen. - © Pixelot - stock.adobe.com

Höhere Zuzahlungen in der Apotheke und weniger Kassenleistungen: Bundestag und Bundesrat haben das Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verabschiedet. Das Gesetz soll die steigenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung bremsen und höhere Beiträge für Millionen Versicherte verhindern – zumindest vorerst. Das Handwerk sieht die Reform als unzureichend.

Warum kommt das Sparpaket?

Die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen lagen im vergangenen Jahr bei gut 336 Milliarden Euro. Im ersten Quartal 2026 stiegen sie mit acht Prozent noch schneller als erwartet. Warken warnte: Ohne Gegensteuern drohe ein "Systemkollaps". Die zentrale Stoßrichtung lautet, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nur noch so stark steigen sollen, wie es die Einnahmenentwicklung hergibt. Bezahlt werden soll prinzipiell nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessert. Grundlage für die Reform waren Empfehlungen einer Expertenkommission, die Ende März vorgelegt wurden.

Das Sparziel wurde vor vier Wochen noch einmal auf 18,8 Milliarden Euro angehoben. Der ursprüngliche Gesetzentwurf deckte nur 16,3 Milliarden Euro ab. Die verbleibende Lücke von 2,5 Milliarden Euro soll mit dem geänderten Entwurf geschlossen werden – ob mit etwas Puffer oder auf Kante genäht, blieb zunächst offen.

Was ändert sich für Patientinnen und Patienten?

Versicherte müssen sich auf Einschnitte einstellen. Im Einzelnen:

  • Zuzahlungen steigen: Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen beim Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke steigen von bisher fünf bis zehn Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro. Eine ursprünglich geplante jährliche Anpassung dieser Beträge wurde wieder gestrichen.
  • Homöopathie fällt weg: Homöopathische Behandlungen übernehmen die Kassen künftig nicht mehr.
  • Hautkrebsvorsorge wird überprüft: Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll auf den Prüfstand.
  • Weniger Zuschuss beim Zahnersatz: Der Festzuschuss der Kassen für Zahnersatz sinkt von 60 auf 50 Prozent der Kosten. Härtefallregelungen bleiben erhalten.
  • Höhere Beiträge für Gutverdiener: Die Beitragsbemessungsgrenze – also die Einkommensgrenze, bis zu der Kassenbeiträge fällig werden – steigt 2027 zusätzlich um 300 Euro. Sie liegt aktuell bei 5.812,50 Euro im Monat.
  • Kostenlose Mitversicherung wird eingeschränkt: Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden, nun aber mit größeren Ausnahmen. Diese Ausnahmen gelten für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Rentenalter und für Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen. Für alle anderen noch kostenlos mitversicherten Partner zahlen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent.
  • Zweite Meinung vor bestimmten OPs: Vor Operationen wie dem Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks soll künftig eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen – um unnötige Eingriffe zu vermeiden.
  • Teilkrankschreibung möglich: Bei langwierigen Erkrankungen können Beschäftigte künftig teilweise krankgeschrieben werden – mit 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenstunden – wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber es gemeinsam wollen.

Wo wird noch gespart?

Auch Ärzte, Kliniken, Apotheken und die Pharmaindustrie sind betroffen. Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer werden begrenzt. Bei Arztpraxen entfallen bestimmte Zusatzvergütungen. Für Apotheken und Arzneimittelhersteller gelten verschärfte Rabattregelungen. Ein ursprünglich geplanter jährlich steigender Preisabschlag für Pharmahersteller wurde gestrichen – stattdessen kommt ein erhöhter fester Abschlag.

Bei den Krankenkassen selbst werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt. Außerdem müssen die Kassen ihre Versicherten nicht mehr gesondert über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren. Die Verbraucherzentralen warnen: Damit werde das Sonderkündigungsrecht der Versicherten – das bei Beitragserhöhungen greift – faktisch ausgehöhlt.

Was zahlt der Bund dazu?

Ursprünglich wollte der Bund vor allem seinen eigenen Haushalt entlasten. Nachgebessert wurde bei den Krankenkosten für Grundsicherungsempfänger, die grundsätzlich gesetzlich versichert sind: Hier fließt 2027 eine Milliarde Euro mehr Steuergeld – statt der zunächst geplanten 250 Millionen Euro zusätzlich. Der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro sinkt 2027 auf 13,15 Milliarden Euro – und nicht, wie zunächst geplant, auf 12,5 Milliarden Euro.

Was sagt das Handwerk?

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), kritisiert das Gesetz scharf. Es "bleibt deutlich hinter dem Notwendigen zurück und lässt die Chance auf spürbare Entlastungen weitgehend ungenutzt", sagt er. Die FinanzKommission Gesundheit habe ein Einsparpotenzial von mehr als 42 Milliarden Euro bis 2027 errechnet. Das Gesetz sehe aber nur 16,3 Milliarden Euro vor – statt der ursprünglich angepeilten 19,6 Milliarden Euro.

Dittrich warnt vor den Folgen für Betriebe und Beschäftigte: Maßnahmen wie die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro, die Kürzung des Bundeszuschusses um jeweils zwei Milliarden Euro in den Jahren 2027 bis 2030 sowie die Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags für geringfügig Beschäftigte entlasteten den Bundeshaushalt – die Lasten trügen aber Betriebe und Beschäftigte. "Das ist eine einseitige nicht hinnehmbare Lastenverschiebung", so Dittrich.

Grundsätzlich begrüßt der ZDH die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik als Schritt in die richtige Richtung. Dittrich fordert aber mehr: ein Primärarztsystem, eine stärkere Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich und eine engere sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Arztpraxen und Kliniken. Außerdem müssten versicherungsfremde Leistungen – also Aufgaben, die die gesamte Gesellschaft betreffen – aus Steuermitteln finanziert werden, nicht aus Kassenbeiträgen.

Das Handwerk fordert ein zweites Reformpaket: Die Lohnzusatzkosten – aktuell bei 43 Prozent des Bruttolohns – sollen wenigstens wieder auf 40 Prozent sinken. "Nur mit einer effizienten Organisation der Sozialversicherung, einer fairen Finanzierung und mehr Eigenverantwortung lassen sich Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum im personalintensiven Handwerk dauerhaft sichern", sagt Dittrich.

Wie geht es weiter?

Ob das Sparpaket ausreicht, um Beitragserhöhungen im kommenden Jahr zu verhindern, ist offen. Viele Kassen müssen ihre Rücklagen noch auf vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen. Die Zusatzbeiträge, die jede Kasse selbst festlegt, liegen aktuell im Schnitt bei 3,1 Prozent. Dazu kommt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent des Bruttolohns, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Die Opposition äußerte bereits Zweifel, ob der Puffer reicht. Union und SPD kündigten per Entschließung im Bundestag außerdem an, die psychotherapeutische Versorgung nach der Sommerpause gesetzlich abzusichern – das Thema hatte es nicht mehr ins Gesetz geschafft. dpa/fre