Gesetzentwurf Pflegereform 2027: Diese Stellschrauben treffen Arbeitgeber

Mit ihrer Reform will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro stopfen. Arbeitgeber und Krankenkassen warnen jedoch vor einer Milliardenbelastung – mit Folgen für personalintensive Handwerksbetriebe. Ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will Kinderlose, Gutverdiener und Arbeitgeber bei der Pflegeversicherung stärker zur Kasse bitten. - © picture alliance / Geisler-Fotopress | Bernd Elmenthaler/Geisler-Fotopr

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren – mit höheren Einnahmen auf der einen und Einsparungen auf der anderen Seite. So müssen Kinderlose, Gutverdiener und Arbeitgeber mit Mehrbelastungen rechnen. Gleichzeitig sollen Ausgaben gedrückt werden, indem es etwa schwieriger werden soll, einen Pflegegrad zu bekommen. Auch bei den Zuschlägen für Heime soll gespart werden. Das für 2027 prognostizierte Defizit von 7,6 Milliarden Euro soll so gedeckt und ein Puffer aufgebaut werden. Ohne die Reform würde das Defizit bis 2030 auf 17,4 Milliarden Euro anwachsen. Das Kabinett soll die Novelle vor der Sommerpause verabschieden.

Gemischte Reaktionen

Die Reaktionen auf den Gesetzesentwurf, der unserer Zeitung vorliegt, fielen gemischt aus: "Bei der Pflege brennt die Hütte und der vorgelegte Entwurf enthält einige Instrumente, mit denen das Löschen beginnen kann", hieß es beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Paket gehe aber zulasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlern und sei unausgewogen. Die bundesweite Interessenvertretung der Innungskrankenkassen IKK e.V. sieht es ähnlich.

Auch Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger sieht Licht und Schatten: "Ohne Reform droht der Pflegeversicherung der finanzielle Crash", warnt er. Die Stoßrichtung, Leistungen stärker auf besonders lange und intensiv Pflegebedürftige zu konzentrieren, sei richtig. Die geplante Mehrbelastung der Arbeitgeber durch Beitragspflicht auf Minijobs und höhere Beitragsbemessungsgrenze lehnt er dagegen ab.

IKK e.V kritisiert Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Der Geschäftsführer des IKK e.V., Jürgen Hohnl, kritisiert insbesondere die im Entwurf vorgesehene Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze: "Im Zusammenspiel mit der analogen Anhebung der gesetzlichen Krankenversicherung führt dies zu einer deutlichen Mehrbelastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und verteuert den Faktor Arbeit erheblich", sagte er. Das schwäche die Kaufkraft, erzeuge zusätzlichen Kostendruck für Betriebe und treffe gerade kleine und personalintensive Handwerksunternehmen. Arbeitgeberpräsident Dulger beziffert die zusätzliche Belastung der Arbeitgeber durch die höhere Beitragsbemessungsgrenze und die außerdem geplante Beitragspflicht auf Minijobs auf zwei Milliarden Euro. "Anstatt Arbeit auf diese Weise noch weiter zu verteuern, müssen weitere Leistungsanpassungen in der Pflegeversicherung erfolgen", fordert er.

Eingeschränkte Mitversicherung von Ehepartnern

Wie bei der Reform der GKV sollen bei der geplanten Novelle Gutverdiener stärker herangezogen werden. Dafür soll die Grenze des Monatsgehalts, bis zu der Pflegebeiträge fällig werden, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, 2027 angehoben werden. Dies soll 1,6 bis 1,8 Milliarden Euro im Jahr bringen. Außerdem soll die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, für Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen sowie für Menschen im Regel-Rentenalter. Für andere mitversicherte Partner soll das beitragzahlende Familienmitglied ab 2028 einen Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen.

Kinderlose Pflegeversicherte und Arbeitgeber zahlen mehr

Zudem sollen kinderlose Pflegeversicherte künftig noch mehr zahlen. Ihr Zuschlag auf den allgemeinen Satz von 3,6 Prozent soll von derzeit 0,6 Prozentpunkten auf 0,7 Prozentpunkte erhöht werden, sodass sie insgesamt 4,3 Prozent zahlen. Dies soll Zusatzeinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro pro Jahr bis 2030 bringen. Arbeitgeber sind davon nicht betroffen. Sie sollen aber künftig Pflegebeiträge von 3,6 Prozent auf Minijobs bis zu 603 Euro im Monat zahlen. Dies soll jährlich rund 1,2 Milliarden Euro an Mehreinnahmen einbringen.

Ausgabenseite ebenfalls im Visier

Darüber hinaus sollen künftig die Leistungen der Pflegeversicherung nicht mehr punktuell per Gesetz an die Kostenentwicklung angepasst werden, sondern ab 2028 nach einem neuen Mechanismus. Kommen soll dann eine jährliche Erhöhung gemäß der Inflationsentwicklung, und zwar jeweils zum 1. Juli wie bei der regelmäßigen Rentenerhöhung. Das soll helfen, den Anstieg der Eigenanteile abzufedern. Allein 2028 soll dies helfen, rund vier Milliarden Euro einzusparen. Den Arbeitgebern reicht das nicht: Dulger fordert einen "verbindlichen Nachhaltigkeitsmechanismus", der den Anstieg der Pflegeleistungen bremst, wenn künftig immer mehr Pflegebedürftige auf immer weniger Beitragszahler kommen. Versicherungsfremde Leistungen müssten zudem konsequent aus Steuermitteln finanziert werden.

Entlastung für Heimbewohner wird gestreckt

Als Entlastung für Heimbewohner gibt es gestaffelte Zuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Hier ist eine Streckung von je sechs Monaten geplant: So soll der Eigenanteil für die reine Pflege nicht in den ersten zwölf Monaten, sondern in den ersten 18 Monaten um 15 Prozent gedrückt werden. Die stärkste Entlastung von 75 Prozent soll dann nicht schon ab dem vierten Jahr im Heim greifen, sondern sechs Monate später. Insgesamt soll dies die Pflegekassen 2027 um 2,6 Milliarden Euro entlasten. 

Veränderte Pflege-Einstufungen geplant

Eine Reform von 2017 gilt als ein wesentlicher Grund dafür, dass die Zahl der anerkannten Pflegebedürftigen rasant auf mehr als sechs Millionen gestiegen ist. Die seitdem stark erweiterten Kriterien für das Feststellen einer Pflegebedürftigkeit sollen – wie damals von Experten empfohlen – nun für Neu-Einstufungen enger gefasst werden. Es gelte umfassender Bestandsschutz, heißt es aus dem Ministerium. Niemand verliere wegen neuer Schwellenwerte seinen anerkannten Pflegegrad.

Vorbeugung

Im Blick steht auch eine stärkere Vermeidung von Pflegebedürftigkeit. So soll für die Pflege daheim ein Anspruch auf "Pflegebegleitung" durch professionelle Kräfte kommen, um gesundheitliche Verschlechterungen früher zu erkennen. Im Gegenzug soll beim leichtesten Pflegegrad 1 der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat wegfallen. Versicherte ab 60 Jahren sollen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen erhalten, die gezielt auf altersbedingte Erkrankungen ausgerichtet sind.

Weitere Regelungen 

Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen – diese Zahlungen sollen gekürzt werden. Ausgesetzt werden soll die Vorgabe, dass nur Heime, die Pflegekräfte nach Tarifvertrag oder ähnlich bezahlen, Versorgungsverträge mit Pflegekassen schließen dürfen. Hintergrund ist auch, dass sich stark gestiegene Löhne auf die Eigenanteile der Heimbewohner auswirken. Im Blick steht außerdem, die Kommunen von Sozialhilfezahlungen zu entlasten. Dafür soll in einem separaten Gesetz die Regel zurückgenommen werden, dass erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro auf Vermögen von Kindern zurückgegriffen werden kann.

Mit Inhalten der dpa