Mit dem Krankenkassen-Paket sollen 2027 rund 16,3 Milliarden Euro eingespart werden – Arbeitgeber tragen davon 3,1 Milliarden. Höhere Beiträge für Minijobber, eine angehobene Beitragsbemessungsgrenze und ein Bund, der sich aus der Finanzverantwortung zieht: Warum Handwerkspräsident Dittrich den Entwurf scharf kritisiert – und was alles drinsteckt.

Nach zähem Ringen hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge beschlossen. Mit der Reform soll die wachsende Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder geschlossen werden. "Wir haben jetzt ein ausgeglichenes Paket beschlossen, das alle Beteiligten einbezieht", sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Ohne die Reformen wären die Belastungen für die Versicherten und die Unternehmen in den nächsten Jahren wesentlich höher. Der Gesetzentwurf wird in den kommenden Wochen im Parlament beraten. Weitere Änderungen sind wahrscheinlich.
Dittrich: Entwurf bleibt hinter angekündigten Zielen zurück
Insgesamt sollen mit dem "Beitragssatzstabilisierungsgesetz" im Jahr 2027 rund 16,3 Milliarden Euro eingespart werden. Damit könnte die für das kommende Jahr erwartete Deckungslücke von rund 15 Milliarden Euro geschlossen werden. Ursprünglich wollte Warken 19 Milliarden Euro einsparen, musste jedoch an einigen Stellen Abstriche machen. Die jetzt anvisierten Einsparungen gehen für Handwerkspräsident Jörg Dittrich nicht weit genug: "Eine Senkung der Lohnzusatzkosten rückt damit in weite Ferne, ebenso wie eine Rückkehr zu einem Gesamtsozialversicherungsbeitrag von unter 40 Prozent", sagte er. Kritisch äußerte sich auch die bundesweite Interessenvertretung der Innungskrankenkassen IKK e.V. "Sollte sich die wirtschaftliche Lage weiter eintrüben, droht der finanzielle Puffer schnell zu verschwinden", warnt ihr Geschäftsführer Jürgen Hohnl.
Versicherungsfremde Leistungen weiter Zankapfel
Heftige Kritik übten Dittrich und Hohnl nicht zum ersten Mal an der mangelnden Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher. Zwar erhalten die Krankenkassen dafür schon jetzt Geld vom Staat, doch es reicht nicht aus. Unter dem Strich zahlen sie pro Jahr rund zwölf Milliarden Euro drauf. Zwar will Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) im Jahr 2027 250 Millionen Euro mehr für Bürgergeldbezieher zahlen. In den kommenden Jahren soll dieser Betrag noch um 500 Millionen Euro pro Jahr steigen. Gleichzeitig soll aber der Bundeszuschuss für die GKV schon ab 2027 pro Jahr um zwei Milliarden Euro, bis 2030 auf 12,5 Milliarden Euro, gekürzt werden. "Das ist kein Beitrag zur Stabilisierung, sondern ein Rückzug aus der Finanzverantwortung", kritisierte Hohnl.
Alle leisten 2027 einen Sparbeitrag – der Bund wird sogar entlastet
Wie der Gesetzentwurf weiter deutlich macht, wird die Gesamtentlastung vor allem durch Minderausgaben erbracht. Der größte Beitrag in Höhe von rund elf Milliarden Euro kommt 2027 von Leistungserbringern wie Ärzten. Die Patienten tragen durch Leistungsanpassungen und höhere Zuzahlungen rund 2,5 Milliarden Euro. Die Arbeitgeber steuern rund 3,1 Milliarden Euro und die Versicherten rund 1,2 Milliarden Euro bei. Der Bund wird dem Entwurf zufolge 2027 keinen Entlastungsbeitrag leisten, sondern unter dem Strich sogar um 1,8 Milliarden Euro entlastet werden.
Höhere Kosten für Gutverdiener und Arbeitgeber
Konkret sieht der Entwurf vor, dass für Gutverdiener die GKV-Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.812,50 Euro neben der regelmäßigen Erhöhung einmalig um 300 Euro im Monat angehoben wird. Versicherte zahlen so 1,2 Milliarden Euro mehr, Arbeitgeber rund 1,3 Milliarden Euro. Um 300 Euro soll auch die Versicherungspflichtgrenze angehoben werden, oberhalb derer ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich wird. Teurer wird es für Arbeitgeber auch bei den Beiträgen für Minijobber. So soll der Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte von derzeit 13 auf 17,5 Prozent steigen. Hierfür werden 1,9 Milliarden Euro veranschlagt.
Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung
Ab 2028 soll es zudem Einschränkungen bei der beitragsfreien Mitversicherung geben. Diese soll künftig nur noch für Partner gelten, die ein Kind bis zum siebten Lebensjahr oder ein behindertes Kind versorgen, Angehörige pflegen oder Rentner sind. Für alle anderen muss ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des arbeitenden Partners bezahlt werden. Ursprünglich waren hier 3,5 Prozent vorgesehen. Den Kassen soll das 1,6 Milliarden Euro bringen.
Höhere Zuzahlungen für Versicherte
Auf Versicherte kommen darüber hinaus höhere Zuzahlungen bei Medikamenten zu. Lagen diese bisher zwischen fünf und zehn Euro, sollen sie künftig zwischen 7,50 und 15 Euro liegen. Auch Zuzahlungen zum Zahnersatz sollen steigen. Dies allein soll 2027 1,9 Milliarden Euro einbringen.
Einsparungen bei Leistungserbringern
Einsparungen im Umfang von rund elf Milliarden Euro sind bei Leistungserbringern wie Ärzten, Krankenhäusern, Pharmaherstellern und Krankenkassen vorgesehen. Preis- und Vergütungssteigerungen sollen hier begrenzt werden. Ausgabensteigerungen sollen auf die jährlichen Einnahmenzuwächse der GKV begrenzt werden, heißt es.
Änderungen beim Krankengeld
Die geplanten Einschnitte beim Krankengeld sollen nach Interventionen der SPD jetzt doch nicht so stark ausfallen wie ursprünglich geplant. So sind etwa veränderte Wartezeiten vorgesehen sowie Kürzungen bei Eintritt von Arbeitslosigkeit. Geplant ist auch eine Teilkrankschreibung.
Zuckerabgabe geplant
Kommen soll dem Entwurf zufolge nun auch ein Gesetzgebungsverfahren, mit dem eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke eingeführt werden soll. Das geschätzte Aufkommen von jährlich 450 Millionen Euro soll ab 2028 der Krankenversicherung zur Entlastung zugutekommen.