Bis Ende 2030 sollen über 90 Prozent aller relevanten Messstellen mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Zusätzlich soll ein günstiges "Smart Meter Light" freiwillige Einbauten anreizen. Warum das Elektrohandwerk trotz Zustimmung erhebliche Lücken im Maßnahmenpaket sieht.

Um erneuerbare Energien zu nutzen und den Strom dann zu verbrauchen, wenn er verfügbar und günstig ist, braucht es digitale Stromzähler mit einer Schnittstelle zu den Netzanbietern. Zwar geht der Ausbau mit sogenannten Smart Metern voran – zumindest bei den verpflichtenden Installationen. Dennoch bestehen Probleme in der Praxis. Um den Smart-Meter-Rollout zu beschleunigen und zu vereinfachen, hat die Bundesregierung in ihrem Maßnahmenpaket, das vergangene Woche beschlossen wurde, auch die Digitalisierung der Netze mit aufgenommen.
Sie schärft bei den Zielen für den Smart-Meter-Rollout nach und gibt als neues Ziel vor, dass bis Ende 2030 alle relevanten Messstellen zu über 90 Prozent mit einem digitalen Stromzähler inklusive Schnittstelle ausgestattet sein sollen. Bisher lagen die Zielvorgaben bei 50 Prozent bis 2030 und bei rund 95 Prozent bis 2032.
Smart-Meter-Ausbau mit kostengünstigerem "Smart Meter Light"
Als weitere Vorgabe hat die Bundesregierung beschlossen, für Verbraucher, die nicht dem verpflichtenden Rollout unterfallen, ein kostengünstiges "Smart Meter Light" zu etablieren. Sie sollen für einen Einbau motiviert werden, um Kosten zu sparen. Die Einbaupflicht gilt bisher nur für Verbraucher mit über 6.000 kWh Jahresverbrauch, Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ab 7 kWp installierter Leistung und Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 kW. Wie ein "Smart Meter Light" allerdings genau aussehen beziehungsweise technisch gestaltet sein soll, bleibt bisher offen. Das kritisiert auch der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).
Der Verband begrüßt zwar grundsätzlich, dass sich die Bundesregierung der Digitalisierung der Netze angenommen hat und auch den Smart-Meter-Rollout vorantreibt. Für die Praxis sieht der ZVEH allerdings weiterhin Herausforderungen – und Ungerechtigkeiten vor allem in Bezug auf das Verteilnetzpaket. Die Bundesregierung plant damit eine Anschlussgarantie für Industriebetriebe beim Netzausbau. So sollen sie eine klare Frist erhalten, bis wann ihr Betrieb in der benötigten Kapazität an das Stromnetz angeschlossen wird. "Das schließt private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch Erneuerbare-Energie-Anlagen, für die bisher eine Privilegierung im EEG gilt, sowie Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur aus und verhindert einen Ausbau in der Fläche", kritisiert Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer des ZVEH.
Smart-Meter-Ausbau beschleunigen und neue Datenplattform zum Netzausbau
Die Elektrohandwerke plädieren daher dafür, den Netzanschlussprozess grundsätzlich zu vereinfachen und zu digitalisieren, um so das Tempo zu erhöhen. "Das Verteilnetzpaket ist ein wichtiger Schritt. Es entbindet die Regierung aber nicht von der Pflicht, konkrete Angaben und Lösungsvorschläge zu machen", so Neuhäuser, der das Paket als viel zu unkonkret bewertet. Fehlen würden zum Beispiel klare Sanktionsmechanismen, die greifen, wenn der Netzausbau stoppt und damit die Energiewendeziele gefährdet sind.
Zwar möchte die Bundesregierung künftig alle wichtigen Daten zu Netzausbau, Netzauslastung und Netzanschlusskapazitäten standardisiert auf einer zentralen Datenplattform verfügbar machen und auch die Kooperation zwischen Netzbetreibern stärken. Sie sollen beispielsweise Software gemeinsam entwickeln und deutschlandweit verfügbar machen. Doch wie dies praxisnah erfolgen soll, bleibt offen.
Ausbau der erneuerbaren Energien: Angaben zur Förderung fehlen
Überrascht zeigt sich der Verband allerdings am stärksten über die fehlenden Angaben im Maßnahmenpaket zum weiteren Vorgehen bezüglich der Förderung der Erneuerbaren Energien. "Genau das wäre jedoch dringend erforderlich, weil die EU-beihilferechtliche Genehmigung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) Ende 2026 ausläuft und die Uhr tickt“, kritisiert Alexander Neuhäuser. Deshalb sollte sich die Koalition nach Ansicht des Verbandes nun schnell auf die Umsetzung der Mindestanforderungen einigen. "Sonst droht ein Organisationsversagen durch Fristversäumnis", so Neuhäuser. Damit geraten auch die Themen rund um das weitere Vorgehen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Elektrifizierung der Stromversorgung in Gefahr.
Der ZVEH ruft die Bundesregierung deshalb dazu auf, zeitnah einen Gesetzentwurf für eine EU-rechtskonforme Ausgestaltung des EEG ab 2027 vorzulegen. Dieser sollte so ausgestaltet sein, dass insbesondere kleine PV-Anlagen als Kernstück der dezentralen und bürgernahen Energiewende weiterhin von einer einfachen Einspeisevergütung profitieren. jtw