Vergaberecht-Reform Öffentliche Aufträge: Was sich für Handwerksbetriebe ändern soll
Der Bundestag hat eine Reform der Vergabeverfahren beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Direktaufträge des Bundes sollen künftig bis 50.000 Euro ohne Ausschreibung möglich sein, der Losgrundsatz bleibt erhalten – aber mit Ausnahmen. Was der Beschluss für kleine und mittlere Betriebe bedeutet.
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