Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen und damit das Heizungsgesetz der Ampelregierung abgelöst. Aus dem Handwerk kommen gemischte Reaktionen – denn zeitgleich wird die Förderung für den Heizungstausch gekürzt.

Der Bundestag hat das neue Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) beschlossen. Damit wird das "Heizungsgesetz" der Ampel Geschichte. Aus dem Handwerk kommen gemischte Reaktionen: Verbände freuen sich über die lang ersehnte Klarheit, doch die parallel beschlossene Kürzung bei der Heizungsförderung führt zu scharfer Kritik.
In namentlicher Abstimmung votierten 322 Abgeordnete für den Gesetzentwurf der Bundesregierung, 272 stimmten dagegen. Die zentrale Änderung: Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, fällt weg. Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bleibt damit zulässig, allerdings müssen die eingesetzten Brennstoffe ab 2045 vollständig klimaneutral sein. Vermieter sollen beim Einbau fossiler Heizungen hälftig an den CO2-Kosten, Netzentgelten sowie den Kosten für den Bio-Anteil beteiligt werden.
"Endlich bringen wir wieder Klimaschutz und Freiheit in die Gebäude von Deutschland", sagte CDU/CSU-Fraktionsvize Sepp Müller in der Debatte. SPD-Berichterstatter Helmut Kleebank betonte: "Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz setzen wir die Wärmewende neu auf."
Anträge der Grünen und der Linken – unter anderem für eine Abwrackprämie, einen Heizkostendeckel und stärkere soziale Staffelung der Förderung – wurden abgelehnt. Auch ein AfD-Entschließungsantrag zur Aufhebung des Gebäudeenergiegesetzes fand keine Mehrheit. Zudem nahm der Bundestag eine Entschließung an, die die Bundesregierung auffordert, sich auf EU-Ebene für eine "grundlegende Vereinfachung" der EU-Gebäuderichtlinie einzusetzen.
Klage der Linken in Karlsruhe gescheitert
Am Tag vor der Abstimmung hatte das Bundesverfassungsgericht den Weg für die Verabschiedung freigemacht. Die Linksfraktion hatte per Organklage versucht, das Verfahren zu stoppen – mit dem Argument, die Regierung habe keine Aussagen zur Klimawirkung und zur Verfügbarkeit von Biogasen geliefert. Der Zweite Senat verwarf den Antrag jedoch als unzulässig: Den Antragstellern fehle das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, da sie zuvor nicht gegenüber den Antragsgegnern zu erkennen gegeben hätten, dass sie sich in ihren Organrechten verletzt sähen.
Biotreppe als Kernstück – doch Zweifel an der Umsetzbarkeit
Das Gesetz sieht vor, dass bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen ab 1. Januar 2029 wachsende Anteile erneuerbarer Brennstoffe beigemischt werden müssen (sogenannte Biotreppe). Im ersten Jahr sind es zehn Prozent, im zweiten 15 Prozent. Ab 2035 steigt der Anteil auf 30 Prozent und ab 2040 auf 60 Prozent. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine Grüngasquote gelten, die Versorger erfüllen müssen. Die Bundesregierung will dafür bis Ende des Jahres ein weiteres Gesetz vorlegen.
AfD-Abgeordneter Marc Bernhard kritisierte in der Debatte: "Ihre Biotreppe ist nichts anderes als eine Kostenfalle." Er bezweifelte, ob stets ausreichend Biobrennstoffe verfügbar seien. Auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), mahnte: "Ohne eine belastbare Strategie für die Bereitstellung ausreichender Mengen klimafreundlicher Gase bleiben erhebliche Kostenrisiken für den Einsatz biogener Brennstoffe bestehen." Er begrüßte zwar, dass nach dem "langen Hin und Her endlich Klarheit herrscht", kritisierte aber, dass das Gesetz vor allem auf Anlagentechnik setze, statt auch die Gebäudehülle stärker in den Blick zu nehmen.
Kürzungen bei der Heizungsförderung verschärfen die Lage
Am Mittwoch hatte der Haushaltsausschuss Kürzungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebilligt. Bis 2030 sollen so 2,1 Milliarden Euro eingespart werden. Die neuen Bedingungen treten am 21. Juli in Kraft, vom 9. bis 20. Juli gilt ein vorläufiger Antragstopp. Bereits zugesagte Fördersummen bleiben laut Bundeswirtschaftsministerium bestehen.
Die förderfähigen Kosten sinken direkt nach dem Neustart der Richtlinie von 30.000 auf 28.000 Euro und ab dem ersten Quartal 2027 alle sechs Monate um weitere 750 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 20 Prozent wird schrittweise gesenkt und läuft Ende 2028 ganz aus. Im Gegenzug wird der Einkommensbonus stärker sozial gestaffelt: Eigentümer mit einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro erhalten künftig einen Bonus von 40 Prozent. Neu ist ein Kinderzuschlag, der 10.000 Euro vom zu versteuernden Einkommen abzieht. Ab dem ersten Quartal 2027 wird die Grundförderung von 30 Prozent zudem gesplittet: Nur wenn die Geräte das "Local-Content-Kriterium" erfüllen (Herstellung in der EU oder assoziierten Märkten), gibt es die vollen 30 Prozent, andernfalls nur 15 Prozent.
Pragmatismus und Frust
Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), warnte: "Das Bekenntnis der Bundesregierung, an der Energiewende festzuhalten, droht zum Lippenbekenntnis zu werden." Im Zusammenspiel von gestrichener 65-Prozent-Regel, gekürzter Förderung und unbefristetem Weiterbetrieb fossiler Heizungen werde ein Anreiz gesetzt, wieder fossile Heiztechnik einzubauen – was zur Kostenfalle werden könne.
Martin Sabel, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP), kommentierte die Förderkürzungen: "Die Kürzungen sind jetzt moderat. Das wird die Welt nicht zum Zusammenbrechen bringen." Es entstehe aber "auf jeden Fall ein erhöhter Informations- und Beratungsbedarf". Er rechnet mit Preissenkungen bei Wärmepumpen, betonte aber: "Die Entlastung der Strompreise ist essenziell."
Henrik Fork-Weigel, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes (BSB), kritisierte, sinkende Fördersätze erzeugten "kurzfristigen Handlungsdruck statt langfristiger Planungssicherheit". Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, warnte: "Wer die Förderung kürzt, spart nicht abstrakt im Bundeshaushalt. Er verschiebt Kosten auf Mieterhaushalte, bremst Sanierungen aus und macht das Erreichen der Klimaziele unwahrscheinlicher."
Das Umweltinstitut München bezeichnete das Gesetz als "Kostenfalle" und verwies auf eine Analyse des Fraunhofer IFAM, wonach bezahlbare klimaneutrale Brennstoffe auf absehbare Zeit nicht ausreichend verfügbar seien, während die Netzentgelte für Gas massiv steigen werden.
Die zentralen Vorgaben des Gesetzes sollen im Jahr 2030 evaluiert werden.