Anhörung im Bundestag Sachverständige verreißen neues Heizungsgesetz

Bei der Anhörung zum Gebäudemodernisierungsgesetz hagelt es Kritik von Experten. Handwerksvertreter berichten von verunsicherten Betrieben – und eine Lücke im Gesetzentwurf könnte kleinen Unternehmen in Gewerbeimmobilien schaden.

Vorbereitung der Prüf- und Wartungsarbeiten an einem atmosphärischen Gaskessel. - © ZVSHK

Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) der schwarz-roten Koalition ist bei einer öffentlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestags auf breite Kritik gestoßen. Sachverständige aus Handwerk, Wohnungswirtschaft, Gewerkschaften und Kommunen bemängelten vor allem bürokratische Belastungen, fehlende Praxistauglichkeit und erhebliche Kostenrisiken. Verfassungsrechtler äußerten zudem Zweifel, ob das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben kann. Die Koalition will das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden.

Was das neue Heizungsgesetz ändern soll

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz will die Bundesregierung das bisherige Gebäudeenergiegesetz der früheren Ampelregierung ablösen. Die zentrale Änderung: Die Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Künftig sollen neben Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasseheizungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Voraussetzung ist allerdings die sogenannte Bio-Treppe: Ab 2029 müssen neue fossile Heizungen einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl nutzen – zunächst zehn Prozent, bis 2040 dann mindestens 60 Prozent. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte das Gesetz bei der ersten Lesung am 11. Juni als "Neustart" bei der Wärmewende beworben und erklärt: "Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens."

"Meine Kollegen fragen mich, welche Regeln gelten"

In der Anhörung wurde deutlich, dass das Gesetz im Handwerk nicht die erhoffte Klarheit schafft. Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), berichtete von verunsicherten Betrieben. "Meine Kollegen fragen mich, welche Regeln gelten?", sagte Hilpert laut Bundestagsprotokoll. Er habe den Eindruck, der Entwurf sei keine einfache Abschaffung des Heizungsgesetzes, sondern eine grundlegende Neuordnung des Gebäudeenergierechts. Hilpert befürwortet zwar, dass unterschiedliche Heizsysteme weiterhin möglich bleiben. Gleichzeitig warnte er: "Damit entstehen neue wirtschaftliche Unsicherheiten für Eigentümer, Betriebe und Verbraucher." Der ZVSHK erwartet, dass der Gesetzentwurf "deutlich einfacher und praxistauglicher" gestaltet wird.

Energieberater: Planungssicherheit fehlt

Der Energieberatendenverband GIH kritisierte den Gesetzentwurf nach der Anhörung scharf. "Es geht längst nicht mehr um politische Detailfragen, sondern um die Glaubwürdigkeit der Wärmewende insgesamt", sagte GIH-Vorsitzender Stefan Bolln. Es fehle nicht an fachlicher Expertise, sondern am politischen Willen, diese konsequent umzusetzen. Bolln warnte: "Technologieoffenheit darf nicht zum Synonym für Beliebigkeit werden. Wer ausschließlich über Wärmeerzeuger diskutiert und Energieeffizienz ausblendet, macht die Wärmewende unnötig teuer." Ohne unabhängige Energieberatung und eine konsequente Verbesserung der Gebäudehülle würden weder Klimaziele erreicht noch Energiekosten dauerhaft gesenkt. Besonders die Abschaffung der 65-Prozent-Regel werde die Erreichung der Klimaziele laut GIH stark gefährden.

Auch der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) sieht zusätzliche Wahlmöglichkeiten allein nicht als ausreichend für ein Gelingen der Wärmewende. "Akzeptanz entsteht nicht allein durch größere Wahlfreiheit. Akzeptanz entsteht vor allem durch nachvollziehbare Rahmenbedingungen, verlässliche Förderprogramme und eine langfristig planbare Infrastruktur", betonte VDI-Direktor Adrian Willig.

Lücke zulasten kleiner Betriebe

Der Eigentümerverband Haus und Grund begrüßt zwar grundsätzlich die Abschaffung des alten Heizungsgesetzes. Die hälftige Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern sieht der Verband allerdings kritisch: Vermieter hätten keinen Einfluss auf den Verbrauch, und die Regelung berücksichtige nicht ausreichend, ob bereits in Fassadendämmung oder Fenstertausch investiert worden sei.

Für Handwerksbetriebe in angemieteten Gewerbeimmobilien könnte eine weitere Lücke im Gesetz zum Problem werden. Laut Gesetzentwurf gilt die Kostenbremse nur für "Wohnraummietverhältnisse". Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge wies bei der ersten Lesung darauf hin: "Während es eine Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter gibt, gilt dies für das Gewerbe offensichtlich nicht. Das bedeutet, dass hunderttausende kleine Betriebe wie Friseursalons, Bäckereien, Handwerker und Pflegedienste von hohen Mehrkosten alleine betroffen sind."

DGB hält Gesetz für "konzeptlos"

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fiel mit einem besonders harten Urteil auf. Die Abschaffung des Ampel-Gesetzes sei "kontraproduktiv", die Gebäudeenergiepolitik der Bundesregierung "weitgehend konzeptlos", heißt es in der Stellungnahme des DGB. "Der Gesetzentwurf ist ein Zeugnis technologiepolitischer Orientierungslosigkeit", so die schriftliche Stellungnahme des Gewerkschaftsbundes für die Anhörung. Auch die Bio-Treppe sieht der DGB kritisch: Erneuerbare Brennstoffe würden in der Industrie sowie im Schiffs- und Flugverkehr "deutlich dringender gebraucht". Für Bewohner in Gebäuden mit fossilen Heizungen drohten "erhebliche Kostenrisiken", da die künftige Preisentwicklung der erneuerbaren Brennstoffe völlig unklar sei.

Die Kommunen äußerten ebenfalls Bedenken. Laut einer gemeinsamen Stellungnahme des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, des Deutschen Landkreistags und des Deutschen Städtetags entfalle mit der Streichung der alten Regelungen "eine wesentliche Grundlage für Investitionsentscheidungen in die Wärmeinfrastruktur" – gerade für Kommunen, die ihre Wärmeplanung bereits abgeschlossen haben oder kurz davor stehen.

Streit um Verfassungsmäßigkeit

Die verfassungsrechtliche Debatte prägte die Anhörung ebenfalls. Klimaanwalt Remo Klinger erklärte: "Der Entwurf ist verfassungswidrig, europarechtswidrig." Die Möglichkeit, fossile Heizkessel über das Jahr 2044 hinaus zu betreiben, stehe in direktem Konflikt zur gesetzlichen Vorgabe, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. "Wird das Gebäudemodernisierungsgesetz in dieser Form verabschiedet, spricht viel dafür, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert", sagte Klinger laut Bundestagsprotokoll. Die Deutsche Umwelthilfe hat laut "taz" bereits eine Klimaklage für den Fall angekündigt, dass das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet wird.

Dem widersprach der Staatsrechtler Johann-Christian Pielow in einem Gutachten der Rechtsanwaltsgesellschaft Rosin Büdenbender. Ein neugewählter Bundestag dürfe frühere Klimaschutzgesetze ändern. Die behauptete "strukturelle Lücke" im Klimaschutzrecht sei "schon im Ausgangspunkt nicht erkennbar". Zwar könnten einzelne fossile Bestandsheizungen theoretisch über 2045 hinaus weiterbetrieben werden. Deren Zahl werde aufgrund der typischen Lebensdauer der Anlagen aber überschaubar sein, "sodass das gesetzliche Klimaneutralitätsziel nicht strukturell unterlaufen wird".

Wenn es nach den Regierungsfraktionen geht, soll der Bundestag die Reform noch vor der Sommerpause verabschieden. Die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause ist in der kommenden Woche.

Mit Inhalten der dpa