Die Bundesregierung verspricht mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz mehr Wahlfreiheit und einen Schlussstrich unter die "Politik des Misstrauens". Doch in der ersten Bundestagsdebatte warnen Grüne und Linke vor einer Kostenfalle, die Friseursalons, Bäckereien und andere Mieter in Gewerbeimmobilien dauerhaft hart treffen könnte.
Für die einen ist es die Lösung für mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Entscheidungsfreiheit in Heizungsfragen. Für die anderen ist es ein bereits gescheitertes, handwerklich schlechtes Gesetz, das durchgedrückt werden soll. Die Befürworter des Gebäudemodernisierungsgesetzes erwarten Planungssicherheit und neue Investitionen in Verbindung mit Mieterschutz und Klimaschutz. Die Kritiker sehen die deutschen Klimaziele gefährdet, die Abhängigkeit von fossilen Energien verfestigt und warnen vor erheblichen Kosten für Mieter – auch in Gewerbeimmobilien.
Bei der ersten Debatte des Bundestags über die Reform, die umstritten ist und lange vor der ersten Lesung die Schlagzeilen bestimmte, steckten die Parteien ihre bekannten Claims ab. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sieht im geplanten neuen Heizgesetz eine Chance für einen Neustart bei der "Wärmewende". Die CDU-Politikerin sagte im Bundestag: "Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens."
Bauministerin Verena Hubertz (SPD) bekräftigte das Festhalten am Ziel, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Das alte Heizungsgesetz sei ein "Bauplan", der in der Praxis nicht aufgegangen sei. "Wir haben diesen Plan jetzt neu gezeichnet. Klar, tragfähig und mit den richtigen Stützen an den richtigen Stellen."
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge und andere Redner warnten vor einer Kostenfalle und Rückschritten beim Klimaschutz. Die Linke prüft, ob sie die geplanten Neuregelungen mit einer sogenannten Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen kann.
Reiche: Wärmewende gelingt nur mit Eigentümern
Das bestehende Gesetz habe für Verunsicherung gesorgt, die Folge sei eine Investitionszurückhaltung gewesen, sagte Reiche. Die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. "Deswegen muss das neue Gebäudemodernisierungsgesetz neue Investitionen auslösen, im Heizungsbau, im Handwerk und im Ausbaugewerbe." Künftig gelte wieder ein einfacher Grundsatz: "Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden über den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung. Wir als Staat geben die Leitplanken vor." Das Gesetz schaffe Flexibilität statt einer Einheitstechnik.
Lücke in Gesetzentwurf zulasten kleiner Betriebe?
Die Koalition hatte sich auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt, wenn Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. Vereinbart wurde, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Laut Gesetzentwurf gilt die Bremse für "Wohnraummietverhältnisse". Dazu sagte Dröge: "Während es eine Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter gibt, gilt dies für das Gewerbe offensichtlich nicht. Das bedeutet, dass hunderttausende kleine Betriebe wie Friseursalons, Bäckereien, Handwerker und Pflegedienste von hohen Mehrkosten alleine betroffen sind." Ihr Vorwurf: Reiche lasse kleine Unternehmen mit den Kosten alleine. Violetta Bock (Die Linke) argumentierte ähnlich und stellte die Frage an die Regierung: "Wollen Sie das im Gesetzgebungsprozess noch ändern?" Eine direkte Antwort blieb in der Debatte aus.
Linke prüft Verfassungsklage: Verschlechterungen beim Klimaschutz
Die Linke-Klimapolitikerin Violetta Bock sagte, die Fraktion werde alle rechtlichen und parlamentarischen Mittel nutzen, um das neue Heizungsgesetz zu stoppen. Im Raum steht eine Verfassungsklage. Mit den neuen Regeln werde es noch schwerer, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergebe sich jedoch ein "Verschlechterungsverbot" bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen. Das neue Gesetz versage gleich dreifach: beim Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit und bei der Verfassungsmäßigkeit.
Auch AfD-Abgeordneter Marc Bernhard sprach von einer Falle. Niemand wisse, wo das ganze Biogas und Bioöl überhaupt herkommen solle.
Ampel-Regeln sollen gekippt werden
Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung und maßgeblich von Reiches Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) beschlossenen Regelungen kippen. Auch der Name ist neu: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Kern des bestehenden Gesetzes soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für neue Gebäude in einem Neubaugebiet. Für bereits errichtete Gebäude gibt es im geltenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine "Grüngasquote" eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen. Umweltverbände und auch einige Energieunternehmen warnen vor einer Kostenfalle, weil Grüngase auf absehbare Zeit knapp und damit zu teuer seien.
VDI und GIH sehen die Gesetzesentwicklung kritisch
Aus Sicht des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) sind zusätzliche Wahlmöglichkeiten aber nicht ausreichend für ein Gelingen der Wärmewende. "Akzeptanz entsteht nicht allein durch größere Wahlfreiheit. Akzeptanz entsteht vor allem durch nachvollziehbare Rahmenbedingungen, verlässliche Förderprogramme und eine langfristig planbare Infrastruktur", betont VDI-Direktor Adrian Willig in einer Presseerklärung. Die Debatte dürfe sich nicht allein auf den Einbau neuer Heizungen konzentrieren. Die Forderung: "Eine integrierte Infrastrukturstrategie, die Elektrifizierung, Fernwärmeausbau und Gasnetzentwicklung koordiniert."
Kritik kommt ebenfalls vom Energieberatendenverband GIH. Sein Vorwurf: Der Gesetzentwurf schwäche zentrale Leitplanken der Wärmewende und gefährde damit die dringend benötigte Investitions- und Planungssicherheit. Vor allem den Wegfall des 65-Prozent-Regelung beäugt der Verband in einem Statement kritisch. "Wer Anforderungen senkt, ohne wirksame Anreize zu schaffen, riskiert Investitionsstau, höhere Folgekosten und eine weitere Verzögerung notwendiger Modernisierungen", betont GIH-Vorsitzender Stefan Bolln, der sich auch Sorgen um die rechtssichere Vereinbarkeit mit der EU-Gebäuderichtlinie macht.
Mit Inhalten der dpa
