Heizungstausch Schornsteinfeger wollen nicht für den Staat schnüffeln
Das Schornsteinfegerhandwerk verwehrt sich gegen eine Altersüberprüfung bei Kunden, wie es im geänderten Gebäudeenergiegesetz vorgesehen ist. Die Altersgrenze von 80 Jahren ist künftig wichtig, weil sie im Havariefall darüber entscheidet, ob etwa die Gasheizung weiterlaufen darf.
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