Wer in seiner Steuererklärung 2015 die Umsatzsteuerzahlung aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung 2015 in seiner Einnahmen-Überschussrechnung als Betriebsausgabe erklärt hat, bekam Probleme mit dem Finanzamt. Denn da die Zahlung erst am 11. Januar 2016 fällig wurde (der 10.1.2016 war ein Sonntag), griff eine steuerliche Sonderregelung nicht und die Umsatzsteuerzahlung durfte erst 2016 als Betriebsausgabe erfasst werden und nicht bereits 2015. Wer sich dagegen mit einem Einspruch wehrte, hat gute Chancen, nachträglich Recht zu bekommen.
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