Fall vor dem Supreme Court Bäcker aus den USA will nicht für Schwule backen

Wenn ein Handwerker einen Kundenauftrag ablehnt, hat er dafür seine Gründe. Der Fall eines Bäckers aus den USA ist besonders Skurril und beschäftigt ganz Amerika. Er weigert sich eine Hochzeitstorte für homosexuelle Paar zu backen. › mehr
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Einen Tag Chef sein Das würden die Deutschen als Chef ändern

Mehr mit den Mitarbeitern sprechen, flexiblere Arbeitszeiten einführen, das Personal stärker in wichtige Entscheidungen miteinbeziehen – das wünschen sich deutsche Arbeitnehmer von ihren Vorgesetzen. Eine Studie zeigt, was sie sonst noch tun würden, wenn sie einen Tag lang Chef sein könnten. › mehr

Neue Urteile von BFH und EuGH Besteuerung von Organschaften

Der Bundesfinanzhof (BFH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben in drei neuen Urteilen die Regelungen zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft sowie den Umfang des Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit dem Halten von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen konkretisiert. Die Finanzverwaltung hat darauf mit einem neuen Umsatzsteueranwendungserlass reagiert. Was bedeutet dies für Handwerksbetriebe? › mehr

Steuertipp Rückstellung für Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer?

Sind Sie Inhaber eines Handwerksbetriebs und ermitteln Ihren Gewinn mittels Bilanzierung, dürfen Sie für zu erwartende steuerliche Risiken auf der Passivseite der Bilanz Rückstellungen bilden und somit Ihren Gewinn mindern. Eine Rückstellung für künftige Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer ist jedoch nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig. › mehr

Blogger Paul Robben aka Nerdy Timber Wenn ein Zimmerer Computer spielt

Computerspiele und Handwerk – passt das zusammen? Auf jeden Fall. Den Beweis liefert Zimmerer Paul Robben, der auf Youtube unter dem Namen Nerdy Timber Gegenstände aus Filmen und Videospielen nachbaut. Sein Kanal hat bereits mehr als eine Million Aufrufe. › mehr

Steuertipp Umsatzsteuerzahlung: Zeitpunkt des Abzugs als Betriebsausgabe

Wer in seiner Steuererklärung 2015 die Umsatzsteuerzahlung aus der letzten Umsatzsteuervoranmeldung 2015 in seiner Einnahmen-Überschussrechnung als Betriebsausgabe erklärt hat, bekam Probleme mit dem Finanzamt. Denn da die Zahlung erst am 11. Januar 2016 fällig wurde (der 10.1.2016 war ein Sonntag), griff eine steuerliche Sonderregelung nicht und die Umsatzsteuerzahlung durfte erst 2016 als Betriebsausgabe erfasst werden und nicht bereits 2015. Wer sich dagegen mit einem Einspruch wehrte, hat gute Chancen, nachträglich Recht zu bekommen. › mehr