Richtsatzsammlung zweifelhaft Zuschätzung des Finanzamts: In vielen Fällen lohnt jetzt Einspruch
Stößt das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung auf Fehler in der Buchhaltung, droht eine Schätzung. Dafür ziehen die Prüfer meist die Richtsatzsammlung heran, die das Bundesfinanzministerium jedes Jahr veröffentlicht. Doch nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs stellt sich die Frage, ob diese Schätzungsmethode überhaupt zulässig ist. Was das für Betriebsinhaber bedeutet.
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