EnEV: Vorgaben für Neubau und Austausch von Heizkesseln Neue Energieeinsparverordnung
Das Bundeskabinett hat schärfere Vorgaben für Hausbauer und eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen beschlossen. Vor 1985 eingebaute Heizungen müssen gemäß der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) bis 2015 ausgetauscht werden.
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