Seit 2021 Höhere Entfernungspauschale: Das gilt steuerlich
Zum 1. Januar 2021 sind Änderungen bei der Entfernungspauschale für Fahrten eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. für Fahrten eines Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb in Kraft getreten. Diese Änderung muss auch bei Ermittlung der nichtabziehbaren Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
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