Schlussabrechnungen Überbrückungshilfe: Zu viel Arbeit, Frist erneut verlängert
Aus 30. Juni wurde 31. August und nun 31. Oktober. Die Frist für die Schlussabrechnungen für Überbrückungshilfen während der Corona-Pandemie ist erneut verlängert worden. Die Schlussabrechnungen können nur von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern eingereicht werden.
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