Urteil des Landgerichts Neue Richtlinien für Unternehmen bei der Postwerbung
Verbraucher, die mit einem Aufkleber auf ihrem Briefkasten nicht ausdrücklich den Einwurf von Werbeprospekten ausschließen, mussten bisher damit rechnen, mit Angeboten von Discountern, Lieferdiensten und ähnlichem überschüttet zu werden. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Lüneburg müssen sich Unternehmen jedoch künftig nach den individuellen Angaben der Empfänger richten.
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