Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) Betriebsrente: Ab 2019 müssen Arbeitgeber Zuschüsse bezahlen
Wer per Betriebsrente fürs Alter vorsorgen möchte und dafür einen neuen Vertrag abschließt, hat ab dem 1. Januar 2019 einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Beiträge aufstockt. Das sieht das Betriebsrentenstärkungsgesetz vor. Was dahinter steckt.
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