Die Arbeit in den Finanzämtern ist hektisch, im Steuerrecht treten ständig Neuerungen in Kraft und die Überprüfung der Steuererklärungen übernimmt häufig ein Finanzamts-Computer. Immer mehr Steuerbescheide sind deshalb falsch. Die gute Nachricht: Es lohnt sich, gegen die fehlerhaften Steuerbescheide Einspruch einzulegen.
Dass es sich lohnt, beim Finanzamt gegen einen Steuerbescheid Einspruch einzulegen, zeigt eine Statistik des Bundesfinanzministeriums zur Einspruchsbearbeitung im Jahr 2017. Bei 64 Prozent der Einsprüche bekamen die Steuerzahler am Ende Recht und die Steuerbescheide wurden geändert (BMF, Meldung vom 29. Oktober 2018).
Einspruch auch über ElsterOnline möglich
Manche Steuerzahler erkennen zwar, dass ihr Steuerbescheid falsch ist. Doch es wird kein Einspruch einlegt, weil die Betroffenen das Schreiben und Formulieren eines Einspruchsschreibens scheuen. In diesem Fall empfiehlt es sich, im Portal ElsterOnline das Einspruchsformular auszufüllen. Die Vorgaben zum Ausfüllen des Einspruchs sind einfach und Steuerzahler kommen gegebenenfalls so zu ihrem Recht.
Steuertipp: Wer den Service von ElsterOnline nutzt, muss seinen Einspruch "absenden". Es reicht nicht, den Einspruch nur zu "speichern". Macht man diesen Fehler und versäumt damit die einmonatige Einspruchsfrist, kann das Finanzamt die Bearbeitung des Einspruchs verweigern. dhz
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