Werbungskosten Doppelte Haushaltsführung: Höhere Werbungskosten abziehbar
Die Kosten für eine angemietete Zweitwohnung können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der Haken dabei: Der Werbungskostenabzug ist auf 1.000 Euro im Monat begrenzt. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs erlaubt es nun jedoch, diese Grenze zu überschreiten.
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