Kurzarbeit Null Kurzarbeit kürzt Urlaubsanspruch
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass (zumindest) Kurzarbeit Null den Urlaubsanspruch reduziert. Für jeden vollen Monat der Kurzarbeit Null könne der Jahresurlaub um ein Zwölftel gekürzt werden. Das Urteil ist zur Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen.
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