Hinweisgeberschutzgesetz Auch in Kleinbetrieben: Whistleblower künftig mehr geschützt
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz sieht vor, dass Unternehmen ab 50 Beschäftigten Meldesysteme für Rechtsverstöße einrichten müssen. Betroffen sind jedoch alle Unternehmen, weil künftig auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben bedeute dies faktischen Kündigungsschutz, so Rechtsexperten.
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