was darf im arbeitszeugnis stehen? Ungewöhnliche Formulierung in Arbeitszeugnis erlaubt
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das keine verschlüsselten Formulierungen enthält. Die Formulierung der Arbeitgeber habe ihn als "sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt" ist zwar ungewöhnlich, aber erlaubt.
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