Steuer aktuell Anzeigepflicht für Auslandssachverhalte ernst nehmen
Handwerksbetriebe, die im Ausland eine Firma gründen oder aufgrund der Dauer ihrer Bausausführungen im Ausland eine Betriebsstätte unterhalten, müssen das dem Finanzamt nach § 138 Abgabenordnung anzeigen. Andernfalls drohen Strafzahlungen.
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