Am 1. Dezember 2012 ist das neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft getreten. Die klareren Regelungen sollen Beschäftigte und Verbraucher durch mehr Transparenz noch besser vor gefährlichen Produkten schützen. So hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nun bei Rückrufen ein Veröffentlichungsrecht. Aber auch der Handel wird stärker in die Pflicht genommen.
Mit dem Produktsicherheitsgesetz werden entscheidende Veränderungen des europäischen Rechts umgesetzt. Der Handel wird künftig stärker in die Verantwortung genommen: Er muss dazu beitragen, dass nur sichere Produkte zu den Kunden gelangen. Ein Händler darf kein Produkt auf dem Markt bereit stellen, von dem er aufgrund seiner Erfahrung oder anderer Informationen wissen muss, dass es nicht den Anforderungen entspricht.
Mehr Sicherheit verspricht auch eine Regelung, die Anforderungen an Prüfstellen wie zum Beispiel die TÜVs einheitlich festlegt. Zudem haben sich die Überwachungsbehörden, die bei den Ländern angesiedelt sind, auf Quoten bei Kontrollen geeinigt. So will die Marktüberwachung künftig jährlich eine Stichprobe pro 2.000 Einwohner ziehen und diese Produkte überprüfen. Verstöße werden stärker geahndet, die Bußgeldvorschriften wurden erhöht. Verstöße gegen die Meldepflichten sind mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedroht.
Meldung bei gefährlichen Produkten
Das Gesetz weist der BAuA stärkere Befugnisse und konkrete Aufgaben zu. Als Knotenpunkt zwischen Bundesländern und Europäischer Union fallen ihr wichtige Aufgaben im Bereich der Information zu. Hersteller sollten noch wachsamer sein: Im Bereich der Rückrufe hat die BAuA jetzt ein Veröffentlichungsrecht. Das bedeutet, dass die Bundesanstalt bei Rückrufen Hersteller und Produkte nennen darf, ohne sich das Einverständnis der Rückrufenden einholen zu müssen. Zudem darf die BAuA gefährliche Produkte auf ihren Internetseiten abbilden. Bei erheblichen Risiken darf sie sogar auf Bilder Dritter zurückgreifen, um vor den gefährlichen Produkten zu warnen.
Die Meldung gefährlicher Produkte durch Verbraucher wird ebenfalls gestärkt. Fallen Verbrauchern Gefährdungen an einem Produkt auf oder kam es sogar zu einem Unfall, können sie dies auf der Seite des ICSMS, des Informations- und Kommunikationssystems der Europäischen Marktaufsicht melden. Mithilfe eines vereinfachten Formulars können sie eine Meldung machen, die anschließend bearbeitet wird. dhz
Der Gesetzestext, weitere Informationen und Links sind im Internet unter produktsicherheitsportal.de zu finden.