Steuertipp Zu vage abgerechnet – und das Finanzamt streicht die Vorsteuer
Das Finanzgericht Münster hat die strenge Praxis der Finanzämter erneut bestätigt: Eine Rechnung mit der Leistungsbeschreibung "Mixpalette" reicht nicht aus – der Vorsteuerabzug ist futsch. Was Handwerksbetriebe daraus lernen können.
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