Steuertipp Dienstwagen: Parkplatzmiete mindert geldwerten Vorteil nicht
Wer am Betriebssitz für seinen Dienstwagen einen Stellplatz beim Arbeitgeber mietet, darf diese Kosten nicht vom geldwerten Vorteil abziehen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Welche Zuzahlungen den geldwerten Vorteil dagegen sehr wohl mindern.
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