Gesetze und Neuerungen Änderungen im Juni 2023: Bauen, Mindestlohn, Patente

Die neue Bauförderung für Familien ist da, Betriebe müssen ihre Schlussabrechnungen für die Corona-Hilfen dringend einreichen und Jugendliche erhalten 200 Euro für Kulturangebote: All das und mehr ist in diesem Monat wichtig. Die Änderungen im Juni 2023 – kurz und knapp zusammengefasst.

Neubauviertel, rund 140 Einfamilien- und Doppelhäuser entstehen im Süden von Duisburg, unterschiedliche Bauträger, Rohbauten, Bauarbeiten, Kellergeschoss, NRW, Deutschland.
Neubauviertel im Süden von Duisburg: Eine der interessantesten Änderungen im Juni 2023 ist die neue Bauförderung für Familien. - © picture alliance / Jochen Tack | Jochen Tack

Das Corona-Virus dominiert zwar nicht mehr den Alltag in Deutschland. Seine Auswirkung aber dauern bis heute an. Der Juni markiert hier einen wichtigen Zeitraum. Zum Beispiel müssen Unternehmer, die während der Pandemie Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, spätestens bis Monatsende eine Schlussabrechnung einreichen. Eine beliebte Veranstaltung für Handwerker, die aufgrund der Corona-Krise mehrmals abgesagt wurde, findet erstmals wieder diesen Monat statt. Zudem wurde die Corona-Warn-App zum 1. Juni in einen "Schlafmodus" versetzt. Sie wird damit vorerst nicht mehr aktualisiert.

Das sind aber nicht die einzigen Änderungen im Juni 2023, die Verbraucher und Unternehmer im Blick behalten sollten:

Die wichtigsten Änderungen im Juni 2023

1. Neue Bauförderung für Familien

Die neue Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) ist zum 1. Juni gestartet. Damit sollen gezielt Familien mit geringen und mittleren Einkommen bei der Eigentumsbildung unterstützt werden, teilte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) mit.

Insgesamt stellt die Bundesregierung bis zu 350 Millionen Euro für die Förderung zur Verfügung. Sie erfolgt über zinsverbilligte Kredite der KfW-Bank. Wie das Bundesbauministerium mitteilte, liegt der Zinssatz zum Start des Förderprogramms bei 1,25 Prozent für eine Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von zehn Jahren. Damit kann nach den Worten der Ministerin eine Familie mit zwei Kindern insgesamt mehr als 40.000 Euro einsparen. Antragsberechtigt sind Familien mit minderjährigen Kindern und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 60.000 Euro zuzüglich 10.000 Euro pro Kind. Gefördert werden Neubau oder Ersterwerb zur Selbstnutzung, wenn die Bauten den energetischen Standard EH-40 für Neubauten und die Anforderungen an verminderte Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus erfüllen. Die Darlehenshöhe fällt umso höher aus, je mehr minderjährige Kinder im Haushalt leben und je klimafreundlicher die Bauten sind. 

Alles zur neuen Wohneigentumsförderung für Familien:

>>> Lesetipp: KfW-Neubauförderung für Familien startet zum 1. Juni

2. Schlussabrechnung für Corona-Hilfen: Stichtag nicht verpassen

Unternehmer, die finanzielle Hilfen in der Corona-Pandemie in Anspruch genommen haben, sind bis spätestens 30. Juni 2023 dazu verpflichtet, eine Schlussabrechnung einzureichen. Dies gilt für die Corona-Soforthilfe, die Überbrückungshilfen I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfe. Allerdings können Unternehmer die Schlussabrechnung nicht selbst einreichen: Wie bei der Antragsstellung kann dies nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Juristen raten dazu, nicht zu lange damit zu warten.

Doch warum muss final abgerechnet werden? Damit die Behörden die Hilfsgelder während der Corona-Pandemie schneller überweisen konnten, verzichteten sie darauf, die Anträge für die Hilfen genau zu prüfen. Dies erfolgt nun nachträglich. Rückzahlungen könnten die Folge sein. Aber: "Wer keine Schlussabrechnung einreicht, muss die volle Hilfe zurückzahlen", warnt Steuerberater Stefan Schwindl.

Weitere Informationen sowie die genauen Zahlungsfristen bzw. Fristen zur Einreichung der Schlussabrechnungen finden Interessierte hier:

>>> Lesetipp: Überbrückungshilfe: Nach Corona kommt die Prüfung

Änderungen im Juni 2023: 3. Neuer EU-Patentschutz

Patente, Marken und andere gewerbliche Schutzrechte sollen vor Fälschungen schützen. Neben den nationalen Varianten gibt es verschiedene mit EU-weiter Gültigkeit. Um aber insbesondere kleinen Betrieben die Scheu vor der Anmeldung eines Schutzrechtes zu nehmen, gilt seit dem 1. Juni 2023 ein neues Einheitspatent der EU.

Doch warum ist das nötig? Bislang muss ein EU-weit geltendes Patent in jedem einzelnen Mitgliedsstaat für gültig erklärt werden. Neben diesem sogenannten Bündelpatent kann auch in jedem einzelnen EU-Land ein Patent angemeldet werden. Beides ist jedoch zeit- und kostenintensiv. Das neue "europäische Patent mit einheitlicher Wirkung" – kurz Einheitspatent – soll die komplizierten Verfahren ablösen. Das neue System sollte eigentlich schon vor Jahren starten, doch die Abstimmung zwischen den mittlerweile 17 teilnehmenden Ländern verzögerte sich bis zur Mitte dieses Jahres.

Alles zum neuen EU-Patentschutz:

>>> Lesetipp: Ideen und Erfindungen: Das verspricht das neue Einheitspatent

4. Entscheidung über neuen Mindestlohn

Die Novellierung des Mindestlohngesetzes sieht vor, dass die sogenannte Mindestlohnkommission im Juni 2023 über eine neue Lohnuntergrenze entscheidet. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die der Bundesregierung alle zwei Jahre vorschlägt, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden sollte. Sie orientiert sich bei ihrer Entscheidung unter anderem an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland, achtet aber auch darauf, dass die Erhöhung die Beschäftigung nicht gefährdet. Der neue Mindestlohn hätte eine Wirkung zum 1. Januar 2024.

Sozialverbände fordern eine kräftige Erhöhung von zwölf auf 14 Euro und mehr. Die Arbeitgeber warnten vor "unrealistischen Höhen". Mehr über den Streit um den künftigen Mindestlohn:

>>> Lesetipp: Streit um künftigen Mindestlohn: 14 Euro und mehr gefordert

Änderungen im Juni 2023: 5. Jugendliche erhalten 200 Euro für Kulturangebote

Konzerte und Ausstellungen besuchen, Bücher, CDs und Platten kaufen: Junge Menschen, die 2023 18 Jahre alt werden, erhalten mit dem KulturPass ein 200-Euro-Budget, mit dem sie diese und mehr Kulturangebote ausprobieren können. Die dazugehörige App soll im Juni 2023 starten. Das Ziel der Aktion: Junge Menschen für Kultur vor Ort begeistern. Der KulturPass ist eine Initiative des Deutschen Bundestages gemeinsam mit der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, und Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Hier können sich Jugendliche, aber auch Anbietende, für den KulturPass registrieren:

>>> Mehr über den KulturPass.

6. Fachmesse "EstrichParkettFliese" findet wieder statt

Drei Mal musste die Fachmesse pandemiebedingt abgesagt werden. Im Juni 2023 findet die "EstrichParkettFliese" – kurz EPF – nun erstmals wieder statt. Sie gilt als Leitmesse im Bereich Estrich. Estrich-, Parkett-, Boden- und Fliesenleger, aber auch Raumausstatter, können sich an drei Messetagen über neue technologische Entwicklungen informieren, Aussteller kontaktieren und sich mit Branchenkollegen austauschen. Die Messe findet vom 22. bis 24. Juni 2023 auf dem Gelände der Bayerischen BauAkademie in Feuchtwangen statt. Weitere Infos zur Veranstaltung:

>>> Lesetipp: EPF findet nach Corona-Zwangspause im Juni 2023 statt

7. Geschlossene Apotheken

Wer am 14. Juni etwas in einer Apotheke kaufen möchte, wird möglicherweise vor verschlossenen Türen stehen. Der Branchenverband Abda hat die Apotheker für diesen Tag zum Protest gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung aufgerufen.

8. Ferienzeit startet

In Deutschland beginnt die Sommerferienzeit. Den Anfang macht in diesem Jahr NRW am 22. Juni. Entsprechend sollte man auf Autobahnen, bei der Bahn und an Flughäfen mit mehr Betrieb rechnen. Zuletzt kommt traditionell Bayern dran: Der letzte Ferientag dort ist am 11. September.

>>> Lesetipp: Brückentage 2023: So nutzen Sie die Feiertage für mehr Urlaub

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