Förderkonditionen vorgestellt KfW-Neubauförderung für Familien startet zum 1. Juni

Der Wohnungsneubau steckt tief in der Krise. Ein neues KfW-Förderprogramm für Familien könnte die Konjunktur wieder beleben. Doch das Baugewerbe ist skeptisch. Die jetzt vorgestellten Förderbedingungen seien zu streng, um eine Wende herbeizuführen.

Klara Geywitz will mit dem Förderprogramm insbesondere Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Eigentumsbildung unterstützten. - © picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Das Bundesbauministerium unterstützt ab 1. Juni Familien mit Kindern beim Bau oder Erwerb von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum zur Selbstnutzung. "Mit der neuen Wohneigentumsförderung unterstützen wir gezielt Familien mit geringen und mittleren Einkommen bei der Eigentumsbildung", teilte Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) mit Blick auf das Förderprogramm "Wohneigentum für Familien (WEF)" mit. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele erreiche, würden nur Neubauten gefördert, bei denen der C02-Fussabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering sei, so das Ministerium weiter. Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür bis zu 350 Millionen Euro für die Förderung über zinsverbilligte KfW-Kredite zur Verfügung.

Gefördert werden nur Bauten mit hohem ökologischem Standard

Wie das Ministerium außerdem mitteilte, liegt der Zinssatz zum Start des Förderprogramms bei 1,25 Prozent für eine Kreditlaufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von zehn Jahren. Damit kann nach den Worten der Ministerin eine Familie mit zwei Kindern insgesamt mehr als 40.000 Euro einsparen. Antragsberechtigt sind Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 60.000 Euro bei einem minderjährigen Kind zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind. Gefördert werden Neubau oder Ersterwerb zur Selbstnutzung, wenn die Bauten den energetischen Standard EH-40 für Neubauten und die Anforderungen an verminderte Treibhausgasemissionen im Gebäudezyklus erfüllen.

Mehr Kredite bei Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

Dabei fällt die Darlehenshöhe umso so höher aus, je mehr minderjährige Kinder im Haushalt leben und je klimafreundlicher die Bauten sind. So können Familien mit bis zu zwei minderjährigen Kindern und für ein Gebäude mit EH-40 Standard und entsprechend wenig Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus zinsverbilligte Darlehen mit einer Kreditsumme von bis zu 140.000 Euro bekommen. Erfüllen die Gebäude die Anforderungen des Gütesiegels für nachhaltige Gebäude QNG Plus oder QNG Premium, liegt die Kreditsumme bei 190.000 Euro. Für Familien mit drei oder vier Kindern steigt die Darlehenssumme auf 165.000 (215.000) Euro und für Familien mit fünf und mehr Kindern auf 190.000 (240.000) Euro.

Förderung nur für erstes Wohneigentum

Wer schon einmal eine Bundesförderung aus dem Baukindergeld erhalten hat, ist nicht förderberechtigt. Dies gilt auch für jede Person, "die bereits über selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum in Deutschland verfügt", heißt es in der Förderrichtlinie.

Baugewerbe begrüßt Programm im Grundsatz

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) begrüßt das neue Förderprogramm grundsätzlich, befürchtet angesichts der scharfen Förderbedingungen aber nur eine eingeschränkte Wirkung. "Wir begrüßen die neue Förderung sehr", sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. "Seit Monaten brechen die Baugenehmigungen und die Auftragseingänge im Wohnungsbaubereich immer weiter ein", fügte er hinzu. Es sei aber zu befürchten, dass die scharfen Förderbedingungen – wie der EH-40 Standard oder die Nachhaltigkeits-Zertifizierung – nicht zur erhofften Wende führten.

Verband hätte sich höhere Einkommensgrenzen gewünscht

Zu niedrig ist nach Ansicht Pakleppas auch die Bemessungsgrenze von 60.000 Euro Haushaltseinkommen angesichts der gestiegenen Bau- und Immobilienpreise. "Mit den aktuellen Einkommensgrenzen ist es in vielen Städten schlicht nicht mehr möglich, eine Immobilie zu erwerben, die gefördert wird", sagte er. Die Kaufpreise seien für viele potentielle Bauwillige einfach zu hoch. Er verwies auch darauf, dass beim früheren Baukindergeld die Grenze noch bei einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind gelegen habe.

Weitere Informationen liefert das Bundesbauministerium in diesem FAQ und Erklärpapier.