Im Dezember kommt die Soforthilfe für private Haushalte und kleine Betriebe, die Gas oder Fernwärme verbrauchen. Rentner erhalten eine Energiepreispauschale. Und wer seine Weihnachtsgeschenke noch rechtzeitig verschicken will, sollte besser auf die Fristen der Paketzusteller achten. Hier die wichtigsten Änderungen im Dezember – kurz und kompakt zusammengefasst.

Dieses Jahr neigt sich dem Ende zu. Bevor zum 1. Januar 2023 eine Menge neuer Gesetze in Kraft treten, gibt es im Dezember 2022 vor allem wichtige Fristen zu beachten: zum Beispiel bei der Steuer. Wer will, das Weihnachtskarten und -geschenke rechtzeitig bei den Liebsten, Kunden oder Geschäftspartnern ankommen, sollte die Fristen der Paketzusteller ebenfalls im Blick haben. Zudem startet für einige Handwerker zum Ersten des Monats die Schlechtwetterzeit. Diese und weitere wichtige Fristen und Änderungen im Dezember 2022 hat die Deutsche Handwerks Zeitung in dieser Übersicht zusammengefasst:
Das sind die wichtigsten Änderungen im Dezember 2022
- Schlechtwetterzeit
- Dezember-Soforthilfe
- Weihnachtspakete
- Energiepreispauschale
- Kosmetiker
- Freiwillige Steuererklärung
- Warn-SMS
- Deutsche Bahn
- Falsche Rufnummern
- Wahl des neuen Handwerkspräsidenten
1. Start der Schlechtwetterzeit
Vom 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 gilt in Deutschland die Schlechtwetterzeit. Arbeitsmangel und saisonale Arbeitsausfälle sind dann vorprogrammiert. Damit Arbeitnehmer trotzdem im Betrieb gehalten werden können, wird das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld – kurz Saison-Kug – gezahlt. Anspruch darauf haben Betriebe im Bauhauptgewerbe, des Dachdeckerhandwerks, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus sowie des Gerüstbauerhandwerks.
Das Saison-Kug beträgt üblicherweise für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und für die übrigen 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohnes. Es wird ab der ersten Ausfallstunde geleistet, sofern nicht noch angesparte Arbeitszeitguthaben aufzulösen sind. Außerdem können Betriebe weitere finanzielle Hilfen erhalten: das Zuschuss-Wintergeld, ein Mehraufwands-Wintergeld und Erstattungen der Beiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber müssen die Leistungen innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Weitere Infos zur Beantragung des Saison-Kurzarbeitergeldes in der Schlechtwetterzeit gibt es hier:
>>> Lesetipp: Schlechtwetterzeit: Hilfe fürs Handwerk
2. Gasverbraucher erhalten Dezember-Soforthilfe
Mitte November hat der Bundesrat die Dezember-Soforthilfe für Kunden von Gas- und Fernwärme gebilligt. Konkret sieht sie vor, dass die Abschlagszahlung für den kommenden Monat erlassen wird. Adressaten sind private Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen. Dabei bemisst sich die Entlastung bei Erdgas folgendermaßen: Grundlage ist ein Zwölftel des Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde im Dezember ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises. Für Fernwärmekunden entspricht die einmalige Entlastung für den Monat Dezember dem Betrag der Abschlagszahlung für September 2022 plus 20 Prozent.
Detaillierte Infos zu den Hilfen gibt es hier: >>> Lesetipp: Soforthilfe für kleine Betriebe kommt
3. Weihnachtsgeschenke rechtzeitig verschicken
Nur noch wenige Wochen, dann ist Weihnachten. Wer in diesem Jahr Weihnachtskarten oder kleine Geschenke verschicken möchte, sollte die Päckchen am besten nicht auf den letzten Drücker bei den Paketzustellern abgeben. Der Paketdienst DHL (Deutsche Post) hat die Einlieferungsschlusszeiten bereits veröffentlicht:
- Päckchen: Für Päckchen und Pakete im Inland hat DHL Dienstag, den 20. Dezember, als Frist festgelegt. Sendungen in die Nachbarländer (außer Frankreich) sollten bis zum 15. Dezember abgegeben werden. Für Frankreich und Italien gilt der 14. Dezember und für Sendungen in sonstige europäische Länder der 12. Dezember als Stichtag. Für Päckchen, die außerhalb Europas verschickt werden, ist der 29. November 2022 als Frist gesetzt. Für den Express-Versand gibt DHL den 21. Dezember als empfohlenen letzten Termin an.
- Briefe und Postkarten: Wer rechtzeitig vor Weihnachten Briefe oder Postkarten verschicken möchte, dem bleibt bei einem Versand innerhalb Deutschlands bis zum 22. Dezember vor Briefkastenleerung Zeit. Innerhalb von Europa gibt die Deutsche Post den 14. Dezember als Frist an, für einen Versand außerhalb Europas gilt der 7. Dezember als Stichtag.
Mehr zu den Fristen der anderen Paketdienstleister wie Hermes, DPD und GLS: >>> Lesetipp: Fristen vor Weihnachten: So kommen Geschenke per Post rechtzeitig an
4. Energiepreispauschale für Rentner
Die Bundesregierung will auch Rentnerinnen und Rentner bei den Energiepreisen entlasten. Diejenigen, die eine laufenden Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, erhalten eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Hilfe ist einkommensteuer-, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Laut der Deutschen Rentenversicherung soll die Zahlung der Energiepreispauschale bis zum 15. Dezember 2022 erfolgen. Insgesamt sollen rund 19,7 Millionen Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale erhalten.
Änderungen im Dezember 2022: 5. Haarentfernung mit Laser: Kosmetiker benötigen Fachkundenachweis
Kosmetikerinnen und Kosmetiker brauchen ab dem 31. Dezember einen Fachkundenachweis, wenn sie Behandlungen wie zum Beispiel eine dauerhafte Haarentfernung mit Lasern oder sogenannten IPL-Geräten durchführen wollen. Das schreibt die "Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)" vor, über dessen Inhalte das Bundesamt für Strahlenschutz aufklärt. Die Verordnung reguliert den gewerblichen Betrieb von Geräten, in denen Laser, Lichtquellen, Hochfrequenzen, Elektrostimulation oder Ultraschall zur Anwendung kommen.
Das Gesetz verpflichtet Kosmetiker darüber hinaus, entsprechende Geräte spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Zudem gelten Dokumentationspflichten. Die Regelungen sollten bereits zum 31. Dezember 2021 in Kraft treten, wurden aber aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben. Schon seit dem 1. Dezember 2020 ist es Kosmetikerinnen und Kosmetikern verboten, Tätowierungen und Permanent-Make-Up mit Lasern zu entfernen. Diese Behandlungen dürfen nur noch approbierte Ärzte mit entsprechender Fort- oder Weiterbildung ausführen.
6. Frist für freiwillige Steuererklärung
Die freiwillige Steuererklärung 2018 kann von Arbeitnehmern noch bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden, in den Briefkasten des Finanzamts oder elektronisch per Elster. Bei nur einem Tag Verspätung wird die Erklärung nicht mehr bearbeitet. Statistisch gesehen gibt es bei Abgabe einer Steuererklärung eine durchschnittliche Steuererstattung von rund 1.000 Euro. Für freiwillige Steuererklärungen gilt eine Vierjahres-Frist.
Auch Unternehmer, die in den letzten Wochen des Jahres aktiv werden, können sich Steuervorteile sichern: von Investitionen über Gewinnminderung bis zur Bauabzugsteuer. Ein hilfreiche Sammlung von Steuertipps gibt es hier:
>>> Lesetipp: Steuer: 21 Tipps zum Jahresende 2022
7. Handy-Besitzer erhalten am 8. Dezember eine Warn-SMS
Plötzlich erscheint eine Warn-Text auf dem Smartphone-Bildschirm und es ertönt ein lautes Tonsignal? Zumindest am 8. Dezember ist das kein Grund zur Sorge. Denn am bundesweiten Warntag soll ein neues Warnsystem in Deutschland getestet werden, um Menschen im Katastrophenfall besser zu schützen: das Cell Broadcast. Anlass für die Einführung waren die heftigen Unwetter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli 2021, bei denen es über hundert Tote gab. Die Flutkatastrophe hatte gezeigt, dass die Warn-Apps und klassischen Sirenen nicht ausgereicht haben, um die Bevölkerung flächendeckend vor der Gefahr zu warnen. In anderen EU-Staaten ist Cell Broadcast bereits im Einsatz.
Damit die Menschen in Deutschland die Warnhinweise empfangen können, muss ein Handy oder Smartphone, das mit Cell Broadcast kompatibel ist, eingeschaltet und empfangsbereit sein. Bei den Smartphones von Apple wird das Warnsystem mit allen Geräten ab dem iPhone 6s aufwärts funktionieren, sofern ihr Betriebssystem auf dem jeweils neuesten Stand ist (derzeit iOS 16.1 oder 15.7.1 und 15.6.1). Geräte mit dem Google-Betriebssystem Android sind von der Android-Version 11 an aufwärts kompatibel. Schätzungsweise ein Drittel aller Android-Smartphones läuft allerdings mit einer älteren Version, die kein Cell Broadcast empfangen kann. Bei manchen Geräten muss der Cell-Broadcast-Empfang noch manuell aktiviert werden.
Änderungen im Dezember 2022: 8. Neuer Winterfahrplan bei der Deutschen Bahn
Ab 11. Dezember gilt der neue Winterfahrplan der Deutschen Bahn. Der Konzern kündigt mehr Fahrten, Linienveränderungen und den Einsatz neuer ICE-Züge an. Unter anderem werde eine neue Schnellfahrstrecke zwischen Wendlingen und Ulm eröffnet. Dadurch sollen laut Deutscher Bahn nicht nur Verbindungen zwischen Köln über Stuttgart nach München und Stuttgart über Ulm nach München rund 15 Minuten schneller werden. Auch die Anzahl der Fahrten werde um 20 erhöht. >>> Hier geht es zum Winterfahrplan 2022/2023 der Deutschen Bahn.
9. Mehr Schutz vor Telefonbetrügern
Ab dem 01. Dezember tritt das neue Telefonschutz-Gesetz in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an werden Netzbetreiber stärker in die Pflicht genommen und Verbraucher besser vor Telefonbetrügern geschützt. Anrufe aus ausländischen Netzen ins deutsche Telekommunikationsnetz dürfen dann keine inländischen Rufnummern mehr als Absender-Informationen anzeigen. Netzbetreiber müssen die Nummernanzeige in derartigen Fällen zukünftig unterdrücken. Lediglich für Urlauber, die vorübergehend im Ausland unterwegs sind, ist die Einwahl ins deutsche Netz mit der inländischen Telefonnummer weiterhin erlaubt.
Zudem müssen Anbieter solche Anrufe abbrechen, die bestimmte Rufnummernarten enthalten. Damit werden beispielsweise vorgebliche Notrufnummern (110 oder 112) zukünftig erst gar nicht bei den Bürgern durchgestellt. Auch kostenintensive Sonderrufnummern wie die (0)900, deren Tarif beliebig hoch gesetzt werden kann, dürfen dann nicht mehr verbunden werden. Damit laufen Verbraucher nicht länger Gefahr, Telefonbetrügern unwissend ausgeliefert zu sein.
10. Ein neuer Handwerkspräsident wird gewählt
Seit 2014 ist der Kölner Malermeister Hans Peter Wollseifer Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und damit Deutschlands oberster Handwerker. Bei der kommenden Präsidentschaftswahl wird er sich jedoch nicht mehr zur Wahl stellen. Seine Nachfolge könnte der Dachdeckermeister Jörg Dittrich aus Dresden antreten. Der 53-Jährige führt einen Dachdeckerbetrieb in vierter Generation, ist seit zehn Jahren Präsident der Handwerkskammer Dresden und Vater von sechs Kindern. Aktuell ist Dittrich der einzige Kandidat, der offiziell für das Amt kandidiert. Die Wahl des neuen Handwerkspräsidenten findet am 8. Dezember in Augsburg statt.
>>> Lesetipp: Dachdeckermeister Jörg Dittrich kandidiert als ZDH-Präsident
Mit Inhalten der dpa