Der Bundesrat hat die Soforthilfe für Kunden von Gas- und Fernwärme im kommenden Monat gebilligt. Welche Handwerksbetriebe profitieren und mit welchen Geldern sie rechnen können.

In den nächsten Wochen sollen mit der Dezember-Soforthilfe die ersten Entlastungsmaßnahmen greifen. Profitieren können davon Nutzer von leitungsgebundenem Gas und Fernwärme.
Das bringt die Soforthilfe
Konkret sieht die Soforthilfe den Erlass der Abschlagszahlung für den Monat Dezember vor. Adressaten sind private Haushalte und kleinere Unternehmen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen. Dabei bemisst sich die Entlastung bei Erdgas folgendermaßen: Grundlage ist ein Zwölftel des Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis pro Kilowattstunde im Dezember ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises. Fallen der Dezember-Abschlag und die Soforthilfe auseinander, soll dies mit der nächsten Rechnung beglichen werden. Für Fernwärmekunden entspricht die einmalige Entlastung für den Monat Dezember dem Betrag der Abschlagszahlung für September 2022 plus 20 Prozent.
Bei Mietverhältnissen soll die Entlastung des Vermieters mit der Betriebskostenabrechnung für 2022, die oft erst 2023 erstellt wird, an die Mieter weitergegeben werden. Mieter, die schon jetzt höhere Betriebskosten bezahlen, sollen im Dezember von der Zahlung des erhöhten Abschlags befreit werden. Anders als noch vom Kabinett beschlossen, ist eine Besteuerung der Dezember-Soforthilfe für höhere Einkommen vorgesehen. Wie bei der Gaspreisbremse soll sie für all jene gelten, die noch den Solidaritätszuschlag bezahlen. Sie sollen die Hilfen als geldwerten Vorteil versteuern müssen.
So hilft die Gaspreisbremse
Nach der Dezember-Soforthilfe soll die Gas- und Fernwärmebremse für Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen zum 1. März 2023 eingeführt werden, aber möglichst schon rückwirkend zum 1. Februar greifen. So zumindest lauteten die Vorschläge zu Redaktionsschluss. Gelten soll die Preisbremse für Gas und Fernwärme bis zum 30. April 2024.
Dabei soll es nach den bisherigen Plänen einen garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs geben. Grundlage der Berechnung soll wieder die Prognose vom September 2022 sein. Bei Fernwärme soll der garantierte Preis bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde liegen. Dabei sollen die Kunden nach den bisherigen Vorschlägen die normalen Preise an den Versorger bezahlen und rückwirkend die Prämie erhalten. Damit soll der Anreiz zum Sparen noch größer sein, denn die volle Prämie gibt es auch dann, wenn der Verbrauch stärker fällt.
Strompreisbremse ab 2023
Die geplante Strompreisbremse soll nach dem Beschluss von Bund und Ländern schon zum 1. Januar 2023 entlastend wirken. Dabei soll der Strompreis für private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Dies gilt bezogen auf ein Grundkontingent von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde liegt. Die Preisbremse soll ebenfalls bis 30. April 2024 gelten. Zur Finanzierung sollen unter anderem befristet "Zufallsgewinne" bei Energieerzeugern abgeschöpft werden.