Energielabel, Baukindergeld, Kassenumrüstung Änderungen im März: Neue Gesetze und Regelungen im Überblick

Friseure dürfen ab 1. März wieder öffnen und auch Kosmetiker in einigen Bundesländern. Außerdem könnten im kommenden Monat zahlreiche Handwerker-Webseiten aus den Google-Suchergebnissen fallen. Weitere wichtige neue Gesetze und Regelungen im März zusammengefasst.

Jessica Schömburg

Im März 2021 stehen einige wichtige Änderungen an. Vor allem die Friseure dürfen sich freuen, denn sie dürfen ab 1. März wieder öffnen, strenge Hygienevorschriften vorausgesetzt. - © fortton - stock.adobe.com

Änderungen bei den staatlichen Corona-Maßnahmen

Der Corona-Lockdown mit allen bestehenden Regeln gilt erstmal bis zum 7. März. Am 3. März kommen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten zusammenkommen, um neu über die Pandemie-Maßnahmen abzustimmen. Ein paar Änderungen gibt es jedoch bereits am 1. März.

Friseure

Sie haben lange darauf gewartet: Ab dem 1. März dürfen deutschlandweit die Friseure wieder öffnen. Dafür gelten dann überarbeitete Hygienevorschriften. Eine Hilfestellung dazu bietet der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Dieser wurde zuletzt am 19. Februar 2021 aktualisiert.

Einige wichtige Änderungen der Hygienevorschriften:

  • Eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person darf nicht unterschritten werden, befinden sich mehrere Personen im Raum
  • Pausenräume müssen durchgängig gelüftet werden, wenn sich mehrere Personen darin aufhalten
  • Beschäftigte tragen immer mindestens Mund-Nasen-Schutz (medizinische Gesichtsmaske), auch bei Hausbesuchen
  • Für Kunden gilt die vorgeschriebene Bedeckung von Mund und Nase nach den jeweiligen Verordnungen der Länder

>>> Weitere Infos zu den aktuellen Arbeitsschutzregeln für Friseure

Kosmetiker

Kosmetiker dürfen in manchen Bundesländern wieder öffnen, zum Beispiel in Bayern. Aber auch in Hessen sind ab 1. März wieder mehr medizinische Behandlungen erlaubt. Jede Landesregierung hat eigene Vorgaben in den Corona-Verordnungen erlassen. Kosmetiker sollten sich daher bei ihrer Handwerkskammer informieren, ob sie wieder öffnen dürfen.

>>> Übersicht der Bundesländer: Wo Kosmetikstudios wieder öffnen dürfen

Kassenumrüstung: Frist endet am 31. März 2021 

Eigentlich hätten die meisten bargeldintensiven Betriebe ihre Kassen bereits zum 1. Januar 2020 mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufrüsten sollen. Die Frist zur Umstellung auf manipulationssichere Kassensysteme wurde jedoch von fast allen Bundesländern verlängert: Sie endet am 31. März 2021.

Baukindergeld

Familien oder Alleinerziehende können sich noch bis zum 31. März 2021 ihren Anspruch auf Baukindergeld sichern. Der Bund hatte den Förderzeitraum im Dezember für weitere drei Monate bewilligt.

Wer bis Ende März einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten hat, kann noch bis Ende 2023 einen Förderantrag für das Baukindergeld stellen. Der Zuschuss beträgt 12.000 Euro pro Kind (1200 Euro pro Jahr). Den Antrag stellt man direkt online bei der KfW.

>>> Weitere Infos zum Baukindergeld

Google wirft nicht-mobile-optimierte Seiten aus den Suchergebnissen

Der Suchmaschinenanbieter Google wirft ab März Webseiten mit ausschließlich Desktop-Inhalten aus den Suchergebnissen. Konkret: Ist eine Webseite nicht für mobile Endgeräte optimiert, wird sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr oder nur noch schlecht in den Google-Sucherergebnissen zu finden sein. Das gilt auch für enthaltene Bilder, Videos und andere Inhalte. Fast jede zweite Handwerker-Webseite könnte betroffen sein.

>>> So überprüfen Sie, ob Ihre Seite betroffen ist

Neue Energielabels für Elektrogeräte

Vom 1. März an gibt es für bestimmte Elektrogeräte neue Energielabels. Es wird neue Einteilungen geben, aber nach wie vor sollen die EU-Energieeffizienzlabels anzeigen, wie sparsam die Haushaltshelfer sind. Klassifizierungen wie "A++" oder "A+++" werden bei Geschirrspülern, Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräten, Fernsehern und Monitoren durch verständlichere Klassifizierungen ersetzt. Die neue Skala reicht dann von "A bis G".

>>> Weitere Frage und Antworten zu den neuen Energieeffizienzklassen ab März

Wichtige Steuertermine für Unternehmer im Handwerk

Im März sollten Unternehmer ein paar wichtige Termine für die Steuer im Auge behalten:

Stichtag 10. März 2021: Anpassung Vorauszahlungen

Stichtag 10. März 2021: Umsatzsteuer-Voranmeldung

Stichtag 31. März 2021: Vorsteuer-Vergütungsverfahren mit Großbritannien

Stichtag 31. März 2021: Antrag auf teilweisen Erlass der Grundsteuer

>>> Weitere Infos zu den Steuerterminen für Unternehmer

Neue Versicherungskennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Tretroller

Wer ein Mofa, Moped oder einen elektrischen Tretroller nutzt, muss ab 1. März ein neues Versicherungskennzeichen anbringen. Dann sind nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft nur noch die blauen Kennzeichen gültig. Wer ab dem Stichtag noch mit dem alten schwarzen Kennzeichen fährt, macht sich strafbar. Versichert ist das Fahrzeug dann auch nicht.

Bislang ist das Kennzeichen für Fahrzeuge wie Mofas und Mopeds aus Alu oder Stahlblech gewesen. Ab diesem Jahr können Halter bei einigen Versicherungen auch stattdessen eine Klebefolie wählen.  

Die Kennzeichen für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter oder Segways sind etwa halb so groß und sind bereits seit deren Zulassung 2019 nur als Aufkleber zu bekommen. Anhand der dreistelligen Buchstabenkombination erfährt man beim Zentralruf der Autoversicherer, wo das Fahrzeug versichert ist. Das geht entweder online oder telefonisch unter 0800/2502600.

Zeitumstellung Ende März

Nicht nur ist am 20. März kalendarischer Frühlingsanfang, in der Nacht vom 27. auf den 28. März werden auch die Uhren umgestellt. Wir "verlieren" eine Stunde. Das heißt: Die Uhren werden am letzten Sonntag des Monats März morgens um 2 Uhr um eine Stunde auf 3 Uhr vorgestellt.

Landtagswahlen

Am 14. März finden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Landtagswahlen statt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann von den Grünen stellt sich in Baden-Württemberg zur Wiederwahl. In Rheinland-Pfalz wirbt Ministerpräsidentin Malu Dreyer von der SPD für eine erneute Amtszeit. Wer noch nicht genau weiß, wen er wählen soll, kann zum Beispiel den Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung zu Rate ziehen.