Ob gesetzlicher Mindestlohn, Krankenkassen-Reform oder neue Regeln bei der Tachographenpflicht. Zehn Änderungen, die Unternehmer und Verbraucher 2015 unbedingt beachten müssen.

Mindestlohn für Arbeitnehmer
Zum 1. Januar 2015 tritt das Mindestlohngesetz in Kraft. Es sieht flächendeckend eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro brutto je Arbeitsstunde vor. Alle inländischen und nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer ab 18 Jahren (auch Teilzeitkräfte) haben Anspruch auf das Entgelt. Doch es gibt Ausnahmen: So gilt der Mindestlohn zum Beispiel nicht für Auszubildende, ehrenamtliche Tätigkeiten oder verpflichtende Praktika und freiwillige Praktika bis zu drei Monate.
Reform der Krankenkassen
Der Beitragssatz in den gesetzlichen Krankenkassen sinkt zum 1. Januar 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent. Der Beitragssatz wird dabei je zur Hälfte auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Während pauschale Zusatzbeiträge künftig nicht mehr erlaubt sind, dürfen die gesetzlichen Krankenkassen vom Einkommen abhängige Zusatzbeiträge erheben. Mitgliedern der Krankenkassen steht bei solchen Beitragszuschlägen jedoch ein Sonderkündigungsrecht zu.
Mietpreisbremse
Bei einem Mieterwechsel darf die neue Miete maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Das ist einer der Eckpunkte der Mietpreisbremse, die im ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten wird. Damit sollen vor allem in Ballung sgebieten wie München oder Hamburg rasante Preisanstiege eingedämmt werden. Neues auch bei der Maklerprovision bei Vermietungen: Diese soll künftig vom Auftraggeber bezahlt werden.
Tachographenpflicht
Für den digitalen Fahrtenschreiber gelten vom 2. März 2015 an neue Regeln. So gilt die Tachographenpflicht künftig erst ab einem Radius von 100 Kilometern rund um den Unternehmenssitz. Bisher lag die Grenze bei 50 Kilometern. Betroffen sind auch Handwerker, die mit gewerblich genutzten Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht unterwegs sind. Zudem gilt der 100-Kilometer-Radius bei Baustellenfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen, wenn diese Geräte transportieren, die der Fahrer zur Arbeit benötigt.
Energielabel für Heizungen
Das von Kühlschränken und Waschmaschinen schon bekannte EU-Energielabel gilt vom 26. September 2015 an auch für Heizungen. Die neue Verordnung betrifft Raumheizgeräte, Warmwasserbereiter und Verbundanlagen aus Kombiheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen. Die Kennzeichnungspflicht gilt für Anlagen mit einer Nennleistung von höchstens 70 KW und Wasserspeichern bis zu einem Volumen von 500 Litern.
Gefahrguttransporte von Betrieben
Zum 1. Januar 2015 werden die internationalen Vorschriften zum Gefahrguttransport auf der Straße angepasst. Betrieben bleibt dann sechs Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. Geändert werden zum Beispiel die Vorgaben bei ungereinigten Gefahrgutverpackungen, Lithium-Batterien und Kühl- und Konditionierungsstoffen.
Neues Mess- und Eichgesetz
Alle Mes sgeräte im gewerblichen Einsatz müssen ab dem 1. Januar 2015 europaweit die gleichen Anforderungen erfüllen. Die Regeln betreffen auch das Handwerk, zum Beispiel bei Lebensmittelwaagen oder Reifendruckmes sgeräten. Mit dem neuen Gesetz wird auch das Gebührenverzeichnis geändert. Einige Gewerke im Handwerk beklagen steigende Kosten für das Eichen von Waagen und die Kontrollen der Eichämter.
Elterngeld Plus
Mehr Flexibilität für Arbeitnehmer mit Kindern soll zum 1. Juli 2015 das „Elterngeld Plus“ bringen. Künftig ist es möglich, das Elterngeld auf 28 Monate zu strecken. Das soll die Teilzeitarbeit für Mütter und Väter attraktiver machen. Abzüge beim Elterngeld für Eltern, die früher wieder in den Job einsteigen möchten, werden gestrichen.
Steuerspielregeln für Geschenke
Arbeitgeber dürfen für Geschenke an ihre Mitarbeiter zu einem besonderen Anlass, wie dem Firmenjubiläum oder Geburtstag, ab kommendem Jahr 60 Euro au sgeben, bisher waren es 40 Euro. Die Freigrenze für Arbeitsessen steigt ebenfalls auf 60 Euro pro Arbeitnehmer. Bei Betriebsveranstaltungen erhöht sich die Freigrenze von 110 Euro pro Veranstaltung und Arbeitnehmer auf 150 Euro. Doch aufgepasst: Künftig sollen alle Kosten rund um die Veranstaltung in den Gesamtbetrag einfließen, so dass nicht zwangsläufig ein Vorteil entsteht.
Lebensversicherung: Weniger Zins
Der Garantiezins für Lebensversicherungen sinkt zum Jahreswechsel von bisher 1,75 Prozent auf nur noch 1,25 Prozent. Die Absenkung betrifft nur neue, ab dem 1. Januar 2015 abgeschlossene Verträge. Bei bestehenden Lebensversicherungen gilt weiterhin der ursprünglich vereinbarte Garantiezins.
sg