Steuer aktuell Steueränderungen 2015: Mehrere Mogelpackungen geplant

Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Wissenschaftler haben am 24. November 2014 in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses die von der Bundesregierung geplanten Steueränderungen beleuchtet. Dabei kam heraus: Nicht alle Regelung halten das, was sie versprechen.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Mogelpackung bei Betriebsveranstaltungen

Wie bereits von der Deutschen Handwerks Zeitung mehrmals aufgezeigt, handelt es sich bei der Anhebung des Höchstbetrags bei Betriebsveranstaltungen von 110 Euro auf 150 Euro um eine Mogelpackung. Zwar dürfen die Aufwendungen pro teilnehmenden Arbeitnehmer ab 2015 nun brutto bis zu 150 Euro betragen. Doch die unternehmerfreundlichen Urteile des Bundesfinanzhofs werden ab 2015 komplett ausgeblendet.

Folge: Die Kosten je Teilnehmer an betrieblichen Feierlichkeiten werden ermittelt, in dem die Gesamtkosten durch die Anzahl der Teilnehmer geteilt wird. Bisher waren nicht die Gesamtkosten anzusetzen, sondern nur die Kosten, die ein Teilnehmer "konsumieren" kann (Essen, Trinken, Darbietungen; nicht dagegen Saalmiete, Kosten für Planung). Daneben werden die Kosten einer Begleitperson dem Arbeitnehmer zugerechnet (nach BFH-Rechtsprechung nicht der Fall).

Daumen hoch für Kindernotbetreuung

Begrüßenswert ist dagegen die ab 1. Januar 2015 geplante Steuerfreistellung von Zahlungen des Arbeitgebers für Maßnahmen zur Kindernotbetreuung. Zahlungen bis zu einer Höhe von 600 Euro pro Jahr sollen steuer- und abgabenfrei bleiben. Es geht um Betreuungskosten, die kurzfristig aus zwingenden beruflich veranlassten Gründen entstehen. Das Problem – wohin mit den Kindern, wenn kurzfristig eine Geschäftsreise auf dem Plan steht – entschärft sich dadurch für die Betroffenen finanziell erheblich.

Gutscheine ab 2015 normaler Barlohn

Eine weitere Mogelpackung ist für Sachbezüge , die derzeit bis zu einer Höhe von 44 Euro pro Monat steuer- und abgabenfrei bleiben, geplant. Solche Benzingutscheine oder Warengutscheine sollen ab 2015 anstatt als Sachbezug wie ein Barlohnbehandelt werden.

Folge: Der Wert des Gutscheins ist voll zu versteuern. Ein Plan, der von den großen Wirtschaftsverbänden einhellig abgelehnt wurde.

Tipp: Welche Steueränderungen letztlich am 1. Januar 2015 in Kraft treten werden, bleibt ungewiss. Die Beschlussfassung ist erst für den 19. und 20. Dezember geplant. Di e Deutsche Handwerks Zeitung wird Sie zeitnah informieren, welche Steueränderungen 2015 tatsächlich in Kraft treten und welche Steuerstrategien sich hierzu anbieten. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv .