Lehrlinge ausbilden darf nicht jeder. Wer heute die Fachkräfte von morgen ausbilden möchte, muss nicht nur persönlich geeignet sein. Ausbilder müssen auch die richtige Qualifikation mitbringen. Was das im Handwerk bedeutet, ist nicht pauschal zu beantworten. Denn je nach Handwerksberuf ist das in der Handwerksrolle geregelt.
Anna-Maja Leupold

Traditionell wird im Handwerk zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken unterschieden. Welche fachlichen Anforderungen Ausbilder mitbringen müssen, hängt deshalb maßgeblich davon ab, wie der Ausbildungsberuf eingeordnet wird.
Im zulassungspflichtigen Handwerk führt der Weg zum Ausbilder in der Regel über die Meisterprüfung im Ausbildungsberuf oder einem verwandten Handwerk. Davon abweichend dürfen auch Handwerker ausbilden, die eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung erhalten haben.
Ist die Ausbildereignungsprüfung Pflicht?
Auch im zulassungsfreien oder handwerksähnlichen Gewerbe berechtigt die bestandene Meisterprüfung, Lehrlinge auszubilden. Doch auch wer eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem Handwerksberuf abgeschlossen hat oder ein Studium in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung abgeschlossen hat, darf in diesen Gewerken ausbilden. Voraussetzung ist allerdings, dass Handwerker oder Hochschulabsolventen genügend Berufserfahrung gesammelt haben und eine Ausbildereignungsprüfung abgeschlossen haben.
In der Ausbildereignungsprüfung werden die angehenden Ausbilder in vier Themenbereichen schriftlich und praktisch geprüft. Dazu gehören laut Ausbildereignungsverordnung
- die Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- die Vorbereitung der Ausbildung und die Mitwirkung an der Einstellung der Auszubildenden
- die Durchführung der Ausbildung und
- den Abschluss der Ausbildung.
Wie verläuft die Vorbereitung auf die Prüfung?
Angehende Ausbilder können sich auf die Prüfung mit Hilfe spezieller Kurse vorbereiten. "Die Kurse werden in Vollzeit oder berufsbegleitend angeboten", sagt Mischa Fleischmann, Ausbildungsberater der Handwerkskammer Stuttgart. Bei der Handwerkskammer Stuttgart dauert der Kurs in Vollzeit zwei Wochen, dann folgt die Prüfung. Berufsbegleitend dauert der Kurs mit zwei bis drei Monaten etwas länger.
Die Vorbereitungskurse sind mit Kosten verbunden, sie sind jedoch je nach Handwerkskammer oder anderem Anbieter unterschiedlich hoch. Bei der Handwerkskammer Stuttgart kostet der Kurs zum Beispiel 749 Euro. Hinzukommen noch Prüfungsgebühren in Höhe von 150 Euro. Bei der Handwerkskammer Dresden kostet der Vorbereitungslehrgang mit 100 Unterrichtsstunden dagegen 575 Euro und die Prüfungsgebühr beträgt 160 Euro.
Wer die Ausbildereignungsprüfung im Rahmen der Meisterprüfung ablegt, der kann sich durch das finanziell fördern lassen. Für wen diese Förderung nicht in Frage kommt, kann unter bestimmten Umständen die Bildungsprämie erhalten. Darüber hinaus bieten die Bundesländer verschiedene Fördermittel an.
Ist ein Wiedereinstieg in die Ausbildung möglich, wenn man lange nicht ausgebildet hat?
"Die Ausbildereignungsprüfung erlangt man einmal und behält dann ihre Gültigkeit", sagt Fleischmann. Deshalb können Ausbilder, die schon längere Zeit keine Lehrlinge mehr ausgebildet haben, die Ausbildung im Betrieb problemlos wieder aufnehmen.
Handwerkern, die den Wiedereinstieg in die Lehrlingsausbildung planen, rät Fleischmann aber, Kontakt mit einem Ausbildungsberater der Handwerkskammern aufzunehmen. Dort erfahren die Ausbilder, was sich bei der Ausbildung verändert hat und welche betrieblichen Anforderungen ein Ausbildungsbetrieb erfüllen muss.
Darüber hinaus können sich Handwerker auf der Website des Bundesinstituts für Berufsbildung informieren. Zu finden sind dort die Liste der aktuellen Ausbildungsberufe sowie die jeweils aktuelle Ausbildungsordnung.