Es tut sich was für die Fußpflegen, Kosmetikinstitute und Nagelstudios in Deutschland. Nachdem sie Mitte März aufgrund der Corona-Pandemie ihre Arbeit einstellen mussten, dürfen inzwischen in fast allen Bundesländern wieder sämtliche Dienstleistungen unter Auflagen angeboten werden. Ein Überblick zum Stand in den einzelnen Ländern.
Max Frehner

Bitte beachten Sie: Da sich die Nachrichtenlage momentan schnell ändert, können wir nicht gewährleisten, dass dieser Text stets aktuell ist. Er gibt – sofern nicht anders vermerkt – den Stand vom 13. Mai um 17 Uhr wieder.
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Wann dürfen wir wieder öffnen? Diese Frage treibt die rund 60.000 Kosmetikstudios in Deutschland seit Wochen um. Konkrete Antworten blieben lange Zeit Mangelware – und manche Details stehen zum Teil noch immer aus. Das föderale System, in dem jedes Bundesland nach eigenem Ermessen über Lockerungen der Corona-Maßnahmen entscheidet, und schwammige Formulierungen tragen großen Anteil daran, dass in der Branche noch immer viele Betriebe verunsichert sind, wann und wie es denn nun für sie weitergeht.
Um betroffenen Betrieben einen Überblick über die einzelnen Verordnungen der Länder zu geben, hat die Deutsche Handwerks Zeitung (DHZ) in allen 16 Bundesländern nachgefragt, welche Dienstleistungen ab wann und unter welchen Voraussetzungen wieder angeboten werden dürfen. Den aktuellen Stand gibt die folgende Übersicht wider.
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Große Länderübersicht: Wann Fußpflegen, Kosmetikinstitute und Nagelstudios wieder öffnen dürfen
Baden-Württemberg
Seit dem 11. Mai dürfen Kosmetikstudios und Nagelstudios wieder den Betrieb aufnehmen. Das Sozialministerium und das Wirtschaftsministerium haben Hygienevorgaben für das Betreiben entsprechender Dienstleistungen festgelegt. Darin sind auch die Dienstleistungen am Gesicht geregelt. Diese sind laut Verordnung nur dann gestattet, wenn die Dienstleister zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit erhöhte Hygienemaßnahmen ergreifen, etwa das Tragen zumindest von FFP2-Masken. Auch die Kundschaft sollte sich bei Dienstleistungen am Gesicht durch zusätzliche Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel dem Tragen von FFP2-Masken schützen, sofern dies bei Arbeiten im oberen Gesichtsbereich möglich ist. Nur im Ausnahmefall könne für die Dauer der Dienstleistungen am Gesicht auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
Bayern
In Bayern sind Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Fußpflege seit 4. Mai wieder gestattet, seit 6. Mai dürfen Kunden zudem auch alle weiteren handwerklichen Dienstleister aufsuchen. Das bedeutet, dass auch Kosmetikbetriebe und Nagelstudios wieder öffnen dürfen, stellte die Handwerkskammer für München und Oberbayern klar. Auch das mobile Arbeiten beim Kunden sei damit möglich.
"Es gelten für alle handwerklichen Dienstleister die allgemeinen Hygieneanforderungen", so die Kammer. Zwischen den Kunden müssten etwa 1,5 Meter Abstand eingehalten werden und für Kunden wie auch das Personal sind Mund-Nasen-Bedeckungen vorgeschrieben. Betriebe müssten zudem ein Hygienekonzept und, falls Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, auch ein Parkplatzkonzept ausarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen. Eine Checkliste zur Erstellung der Konzepte stellt die Kammer auf ihrer Infoseite zum Download bereit. Dort finden Betriebe auch weitere Informationen zu den Auflagen sowie Antworten auf häufige Fragen.
"Die Hygieneanforderungen wurden insoweit gelockert, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung dann nicht getragen werden muss, wenn die Art der Leistung sie nicht zulässt", teilte die Kammer außerdem mit. Damit könnten Kosmetikbetriebe auch Gesichtsbehandlungen durchführen. In einem solchen Fall sei es jedoch ratsam, dass Dienstleister zum Schutz der eigenen Gesundheit über erhöhte Hygienemaßnahmen, etwa das Tragen von FFP2-Masken, nachdenken.
Berlin
Seit dem 9. Mai dürfen in Berlin körpernahe Dienstleistungen wieder angeobten werden. Betriebe müssen den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) beachten.
Gesichtsnahe Dienstleistungen können ebenfalls vorgenommen werden. Wenn die zu behandelnde Person dabei keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, müssen Beschäftigte eine Atemschutzmaske (mindestens FFP2-Masken, auch gleichwertige Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95) tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild. Zum Schutz der Kunden dürfen Atemschutzmasken kein Ausatemventil enthalten.
Brandenburg
In Brandenburg dürfen körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Fußpflege, Kosmetikstudios, Nagelstudios oder Massagesalons seit 9. Mai wieder öffnen, auch wenn es sich um medizinisch nicht notwendige Behandlungen handelt. "Wichtig: Alle Dienstleistungen, bei denen ein physischer Kundenkontakt stattfindet, haben geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Beachtung des Abstandsgebots zu beachten. Kunden und Beschäftigte müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen", teilte eine Sprecherin des Landes auf DHZ-Anfrage mit.
Bremen
In Bremen dürfen Kosmetikstudios, Fußpflegebetriebe und Nagelstudios seit dem 6. Mai wieder öffnen. "Es gelten die gleichen Hygienevorschriften wie bei den Friseuren", schreibt die Handwerkskammer Bremen. Eine Checkliste mit notwendigen Schutzmaßnahmen stellt die Kammer auf ihrer Homepage zum Download bereit. Gesichtsnahe Dienstleistungen dürften nur unter besonderen Schutzmaßnahmen angeboten werden, so die Kammer.
Hamburg
Als letztes der 16 Bundesländer gab inzwischen auch Hamburg grünes Licht für das Kosmetik-Handwerk. Laut der zum 13. Mai in Kraft getretenen Verordnung ist die Öffnung der Betriebe der Körperpflege (Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios) möglich, sofern diverse Auflagen eingehalten werden. Dazu zählt etwa die Pflicht, Kontaktdaten von Kunden vorzuhalten. Zudem müssen die Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung sowie bei gesichtsnahen Dienstleistungen eine Atemschutzmaske der Klasse FFP-2 und eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschild tragen. Auch ein Infektionsschutzkonzept ist vorzulegen. Weitere Informationen bietet die Handwerkskammer Hamburg auf ihrer Homepage.
Hessen
In Hessen dürfen seit dem 4. Mai unter Einhaltung von Abstands- bzw. Hygieneregeln neben Fußpflegen auch Kosmetik- und Nagelstudios wieder öffnen. "Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für Kunden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann, teilte die hessische Staatskanzlei in einer Pressemitteilung mit. Weitere Informationen stellt die Handwerkskammer Wiesbaden auf ihrer Homepage bereit.
Mecklenburg-Vorpommern
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios und Fußpflegen dürfen ihren Betrieb seit dem 7. Mai wieder aufnehmen. Die Auflagen zur Hygiene können Betriebe der "Fünften Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV" entnehmen. Es müssen etwa Warteschlangen vermieden, Mund-Nasen-Bedeckungen getragen und Kundeninformationen ausgehängt werden. Bei Gesichtsbehandlungen muss sich der Kunde vor der Behandlung das Gesicht selbst gründlich reinigen sowie die Haare aus dem Gesicht nach hinten fixieren, zum Beispiel mit einem Haarnetz, Haarband oder Haarreifen. Zudem müssen Beschäftigte bei Gesichtsbehandlungen eine Atemschutzmaske (mindestens FFP2-Masken, auch gleichwertige Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95) tragen, ergänzt von einer Schutzbrille oder einem Gesichtsschild. Konkrete Informationen zu den Auflagen finden Betroffene hier sowie auf der Homepage der Handwerkskammer Schwerin .
Niedersachsen
Kosmetikstudios dürfen ihre Dienstleistungen seit dem 11. Mai wieder anbieten. Es gelten die Hygienevorschriften der BGW .
Nordrhein-Westfalen
Körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme von Tätowierungen sind seit 11. Mai auch in Nordrhein-Westfalen wieder möglich. Nagelstudios, Maniküre, Kosmetik und Massage sind damit wieder erlaubt. Fußpfleger durften ihre Arbeit bereits am 4. Mai wieder aufnehmen. Es gelten strenge Hygiene- und Infektionsstandards .
Rheinland-Pfalz
Kosmetikstudios dürfen seit dem 13. Mai unter Beachtung der notwendigen hygienischen Anforderungen wieder öffnen.
Saarland
Die Rechtsverordnung der saarländischen Landesregierung in der Neufassung vom 2. Mai erlaubt Fußpflegepraxen, Kosmetikstudios sowie Nagelstudios unter Einhaltung von Sicherheits- und Hygieneregeln seit dem 4. Mai grundsätzlich die Öffnung. Die Handwerkskammer des Saarlandes verweist hierbei auf die Empfehlungen und Standards der BGW.
Weitere Informationen bietet die Kammer auf ihrer Infoseite .
Sachsen
In Sachsen durften Fußpfleger, Kosmetiker und Nagelstudios ihre Arbeit am 4. Mai wieder aufnehmen, sofern sie entsprechende Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen einhalten. Das Sächsische Wirtschaftsministerium verweist hierbei auf die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS), den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung sowie den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der BGW .
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sind seit dem 4. Mai auch nichtmedizinische Massage- und Fußpflegepraxen, Nagelstudios und Kosmetikstudios wieder gestattet. Es müssen die branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der BGW eingehalten werden.
Schleswig-Holstein
Auch in Schleswig-Holstein dürfen seit dem 4. Mai wieder medizinische und kosmetische Fußpflege sowie Nagelstudios öffnen, wenn sie ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen können. Voraussetzung ist, dass der Abstand zwischen Kunden eingehalten wird, Infektionsketten nachvollzogen werden können und ein Hygienekonzept vorgelegt wird. Gesichtsnahe Dienstleistungen sind weiterhin untersagt. Weitere Informationen stellt die Handwerkskammer Flensburg auf ihrer Homepage bereit.
Thüringen
Podologen, kosmetische Fußpfleger, Nagelstudios und Kosmetiker dürfen ihre Dienstleistungen anbieten, sofern sie dabei die Abstands- und Hygienevorgaben laut Verordnung einhalten, teilte eine Sprecherin des Thüringer Wirtschaftsministeriums auf Anfrage der DHZ mit. Angaben zu branchenspezifischen und allgemeinen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen stellt das Ministerium online zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden sich zudem u.a. auf der Homepage der Handwerkskammer Erfurt .
Gesichtsbehandlungen sind laut Branchenregelung nur dann möglich, wenn ein gleichwertiger Schutz für Personal und Kunden durch Barrieren wie der Verwendung einer Plexiglasscheibe oder durch das Tragen persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (FFP2-Masken oder zumindest medizinischer Mund-Nasenschutz, Schutzbrille/Visier, Schutzhandschuhe und Schutzkittel) sowie der Einzelbehandlung in einem separaten Raum gewährleistet ist.
ZDH: "Schluss mit diesem völlig unübersichtlichen länderspezifischen Regelungs- und Verfahrenswirrwarr"
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sprach sich zuletzt für eine bundesweit einheitliche Regelung aus. "Beim Wiederhochfahren der Wirtschaft muss endlich Schluss sein mit diesem völlig unübersichtlichen länderspezifischen Regelungs- und Verfahrenswirrwarr", sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer dem Nachrichtendienst dpa. "Für Handwerksbetriebe an Landesgrenzen ist irgendwann überhaupt nicht mehr zu überblicken, was wo und in welcher Weise gilt."
Kosmetikstudios und Fußpfleger fühlen sich ungerecht behandelt
Seit der Ankündigung, Friseursalons sollten sich auf eine Wiedereröffnung ab dem 4. Mai vorbereiten, bemängelten viele Kosmetiker und Fußpfleger eine Benachteiligung bei den Lockerungen. Die Hygienestandards in Kosmetikinstituten seien schon immer sehr hoch gewesen, heißt es etwa in einem Positionspapier der beiden Herstellerverbände VCP und VKE. Fußpfleger wiesen zudem darauf hin, dass der Abstand zum Kunden deutlich größer ist als bei Friseurdienstleistungen. Zudem würden viele Kunden mit akuten Beschwerden unter den derzeitigen Betriebsschließungen leiden.
Branchenverbände erarbeiteten daraufhin Schutzkonzepte und forderten die Öffnung von Kosmetikstudios. Auch einige Betriebe wendeten sich initiativ mit Hygieneschutzkonzepten an die Politik. Einen umfassenden Maßnahmenkatlog erarbeitete etwa die Prachtburschen G&W skincare GmbH aus Münster. Dieses habe man vom Konzept des Schweizer Fachverbands für Kosmetik abgeleitet und praxisorientiert auf den Arbeitsalltag im Fachinstitut heruntergebrochen, so Geschäftsführer Michael Gebhardt. Am 1. Mai fanden zudem in mehreren deutschen Städten Demonstrationen statt, etwa in Augsburg und in Speyer.