Kündigung, Dauer, Urlaub Probezeit in der Ausbildung: 17 Fakten für Azubis und Ausbilder

Wie lange haben Azubis während der Ausbildung Probezeit? Kann sie verlängert oder verkürzt werden? Was passiert, wenn Auszubildende zu Beginn der Lehre länger krank sind oder schwanger werden? Und was ist bei einer Kündigung der Ausbildung während der Probezeit zu beachten? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Daumen hoch und runter als Symbolbild für Probezeit Ausbildung
Passt es, oder passt es nicht? Während der Probezeit zu Beginn der Ausbildung haben beide Seiten das Recht, die Zusammenarbeit ohne große rechtliche oder formelle Hürden zu beenden. - © kieferpix - stock.adobe.com

Die Probezeit in der Ausbildung ist vergleichbar mit einer gegenseitigen Kennenlernphase. Beide Partner – in diesem Fall Ausbildungsbetrieb und Azubi – haben während der Probezeit das Recht, die Zusammenarbeit jederzeit und ohne große rechtliche oder formelle Hürden zu beenden. Konkret bedeutet das: Für die Kündigung muss kein Grund genannt werden und sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft – ohne Kündigungsfrist.

In der Praxis machen Auszubildende und Ausbildungsbetriebe relativ häufig davon Gebrauch. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 155.000 Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst – gut ein Drittel davon in der Probezeit. Im Handwerk ist die Lösungsquote mit 36,7 Prozent besonders hoch, wobei viele Auszubildende nicht den Beruf, sondern den Betrieb wechseln.

FAQ zur Ausbildung: Probezeit im Fokus

1. Welche Vorteile bietet die Probezeit?
2. Worin besteht der Unterschied zwischen Probezeit und Probearbeit?
3. Müssen Arbeitgeber überhaupt eine Probezeit vereinbaren?
4. Wann beginnt die Probezeit in der Ausbildung?
5. Wie lange hat man in der Ausbildung Probezeit?
6. Kann die Probezeit in der Ausbildung verlängert werden?
7. Kann der Ausbildungsbetrieb die Probezeit verkürzen?
8. Dürfen Azubis in der Probezeit Urlaub nehmen?
9. Schützt Krankheit während der Probezeit vor Kündigung?
10. Was gilt, wenn eine Auszubildende während der Probezeit schwanger wird?
11. Welche Kündigungsfrist gilt für Azubis und Ausbildungsbetrieb in der Probezeit?
12. Welche Gründe können nach der Probezeit eine Kündigung rechtfertigen?
13. Wie kündigen Ausbildungsbetrieb oder Azubi richtig während der Probezeit?
14. Was passiert mit dem Resturlaub, wenn während der Probezeit gekündigt wurde?
15. Steht die Kündigung im Ausbildungszeugnis?
16. Haben Auszubildende nach einer Kündigung während der Probezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
17. Darf nach Abschluss der Ausbildung erneut eine Probezeit vereinbart werden?

1. Welche Vorteile bietet die Probezeit?

Grundsätzlich bietet die Probezeit Vorteile für beide Seiten. Der Ausbildungsbetrieb kann sich in den ersten Monaten ein genaueres Bild von seinem Auszubildenden machen, bevor er sich vertraglich enger an ihn bindet. So kann der Ausbilder beispielsweise prüfen, ob der Azubi ins Team passt, zuverlässig ist und die grundlegenden beruflichen Anforderungen erfüllt. Der Auszubildende wiederum kann die Zeit nutzen, um herauszufinden, ob der Beruf seinen Vorstellungen entspricht und wie gut er sich im gewählten Betrieb erlernen lässt.

2. Worin besteht der Unterschied zwischen Probezeit und Probearbeit?

Im Gegensatz zur Probearbeit besteht während der Probezeit vom ersten Tag an Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. Schließlich erbringt der Auszubildende eine Leistung für den Arbeitgeber. Das ist bei der Probearbeit nicht der Fall: Hier darf der potenzielle Mitarbeiter nur zuschauen, aber nicht wertschöpfend mitarbeiten. Unternehmen dürfen Probearbeitern daher allenfalls eine Aufwandsentschädigung zahlen, zum Beispiel für Fahrtkosten.

3. Müssen Arbeitgeber überhaupt eine Probezeit vereinbaren?

Eine Probezeit von mindestens einem Monat ist Pflicht, so schreibt es der Gesetzgeber in § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor. "Die Vereinbarung einer noch kürzeren Probezeit ist unwirksam, selbst wenn sich beide Parteien damit einverstanden erklären", sagt Alexander von Chrzanowski. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei Rödl & Partner.

In einem "normalen" Arbeitsverhältnis ist eine Probezeit übrigens nicht gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis bedeutet das: Wenn ein Geselle nach der Lehre ein Arbeitsverhältnis in seinem Ausbildungsbetrieb oder in einem anderen Betrieb beginnt, besteht keine Verpflichtung, im Arbeitsvertrag eine Probezeit zu vereinbaren.

4. Wann beginnt die Probezeit in der Ausbildung?

Die Probezeit beginnt an dem Tag, der im Ausbildungsvertrag als Ausbildungsbeginn angegeben ist. Bei den meisten Ausbildungsverhältnissen ist das der 1. August oder der 1. September. "Der Tag, an dem der Vertrag unterschrieben wird, spielt für den Start der Probezeit keine Rolle", erklärt von Chrzanowski.

5. Wie lange hat man in der Ausbildung Probezeit?

Die maximale Probezeit für Azubis beträgt nach § 20 BBiG vier Monate, als Minimum ist eine einmonatige Probezeit vorgeschrieben – dazwischen ist alles möglich. Wird im Ausbildungsvertrag eine Probezeit vereinbart, die außerhalb dieses zeitlichen Rahmens liegt, ist diese Angabe unwirksam. Welche Dauer im Einzelfall vereinbart wurde, lässt sich in der Regel im Ausbildungsvertrag nachlesen. "Steht dort nichts, gilt die Mindestdauer von einem Monat", sagt von Chrzanowski.

6. Kann die Probezeit in der Ausbildung verlängert werden?

Die Probezeit kann nicht ohne Weiteres über die im Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen vier Monate hinaus verlängert werden. "Ausnahmen gelten lediglich dann, wenn der oder die Auszubildende während der Probezeit längere Zeit krank wird, oder aber in Mutterschutz oder Elternzeit geht", sagt von Chrzanowski. Wichtig dabei: Die Unterbrechung muss länger andauern und insgesamt mindestens ein Drittel der gesamten vereinbarten Probezeit betragen. "Die Parteien können dann – auch nachträglich – im Ausbildungsvertrag wirksam vereinbaren, dass eine entsprechende Unterbrechung dazu führt, dass sich die Probezeit um die Dauer der Unterbrechung verlängert." So hat es das Bundesarbeitsgericht 2016 in einem entsprechenden Fall entschieden (BAG, Urteil vom 9. Juni 2016, Az. 6 AZR 396/15). "Wird oder wurde keine entsprechende Vereinbarung getroffen, sind Unterbrechungen unerheblich und die Probezeit läuft zugunsten des Auszubildenden ab", sagt von Chrzanowski.

Liegt keiner der genannten Gründe vor, kann die Probezeit nicht über die Höchstdauer von vier Monaten hinaus verlängert werden. Es ist jedoch möglich, die Probezeit auszuschöpfen. Wurden beispielsweise nur zwei Monate Probezeit vereinbart, kann diese auf vier Monate verlängert werden, wenn beide Seiten damit einverstanden sind. "Sagt der Ausbildungsbetrieb beispielsweise, dass er zum jetzigen Zeitpunkt eine Kündigung aussprechen würde, sich aber vorstellen kann, dem Auszubildenden noch einmal eine zweimonatige Bewährungsfrist einzuräumen, dann kann diese Verlängerung auf maximal vier Monate schriftlich vereinbart werden", erklärt von Chrzanowski.

7. Kann der Ausbildungsbetrieb die Probezeit verkürzen?

Da die gesetzliche Probezeit nur einen Monat beträgt, kann eine vereinbarte längere Probezeit problemlos auf die im Berufsbildungsgesetz vorgeschriebene Mindestdauer von einem Monat verkürzt werden. "Ein solcher Verzicht des Ausbildungsbetriebs auf das eigene Kündigungsrecht ist auch einseitig, also ohne Zustimmung des Auszubildenden möglich", sagt von Chrzanowski. Einen Anspruch auf Verkürzung der Probezeit hätten Auszubildende allerdings nicht. Das gelte auch dann, wenn der Auszubildende vor Beginn der Ausbildung ein Praktikum im Betrieb absolviert habe. "Ausbildung ist mit ganz eigenen Rechten und Pflichten etwas anderes als ein Praktikum", so der Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine entsprechende Klage wies das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2015 zurück (BAG, Urteil vom 19. November 2015, Az. 6 AZR 844/14). Geklagt hatte ein junger Mann, dem kurz vor Ende seiner dreimonatigen Probezeit gekündigt wurde. Er wollte sein vor Ausbildungsbeginn absolviertes Praktikum auf die Probezeit anrechnen lassen.

8. Dürfen Azubis in der Probezeit Urlaub nehmen?

"Im Berufsbildungsgesetz gibt es keine Sonderregelungen, sodass das 'normale' Urlaubsrecht der Arbeitnehmer gilt", sagt von Chrzanowski. Dieses sieht vor, dass Anspruch auf Urlaub erst nach einer Wartefrist von sechs Monaten besteht. Für die Praxis bedeuten die Regeln des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), dass der Ausbildungsbetrieb seinem Auszubildenden in den ersten sechs Monaten keinen Urlaub gewähren muss – freiwillig ist es aber dennoch möglich. "Das ist aber Urlaubsrecht, mit der Probezeit hat das nichts zu tun", erklärt der Rechtsanwalt.

Ein Beispiel: Für ein Ausbildungsverhältnis, das am 1. April beginnt und länger als sechs Monate anhält, besteht ein Urlaubsanspruch erst ab 1. Oktober. "Der Ausbildungsbetrieb kann dann Urlaubswünsche für die Zeit vom 1. April bis 30. September ohne Angabe von Gründen ablehnen", so von Chrzanowski. Ein Anspruch auf Teilurlaub bestehe in dieser Zeit nicht.

Eine Ausnahme gelte laut § 5 Abs. 1a BUrlG dann, wenn die sechs Monate innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr erreicht werden, also immer dann, wenn die Ausbildung in der zweiten Jahreshälfte begonnen wird.

Ein Beispiel: Ein Ausbildungsverhältnis startet zum 1. Oktober. Da das Kalenderjahr nur noch drei Monate hat, kann die sechsmonatige "Wartefrist" nicht mehr erreicht werden. Den Urlaubsanspruch für den Zeitraum von Oktober bis Ende Dezember hat der Auszubildende in diesem Fall vom ersten Tag an. Bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen wären das 7,5 Tage. Nach § 5 Abs. 2 BUrlG sind diese 7,5 Tage auf volle Urlaubstage, also acht Tage, aufzurunden. Im Januar wird die sechsmonatige Wartefrist dann jedoch fortgesetzt. Von Januar bis Ende März hätte der Azubi demnach keinen gesetzlichen Anspruch, Urlaubstage gewährt zu bekommen. Die ihm für diesen Zeitraum zustehenden 7,5 Urlaubstage kann er also erst zu einem späteren Zeitpunkt nehmen.

9. Schützt Krankheit während der Probezeit vor Kündigung?

"Eine 'normale' Krankheit hindert nie den Ausspruch einer Kündigung während der Probezeit – sowohl im Arbeits- als auch im Ausbildungsverhältnis", sagt von Chrzanowski. Eine Ausnahme bestünde lediglich bei Menschen mit Schwerbehinderung. "Hier ist eine Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamtes möglich", so der Rechtsanwalt.

Für alle anderen gilt, dass sie theoretisch auch wegen einer Krankheit oder sich häufender Krankheitstage innerhalb der Probezeit fristlos gekündigt werden können. Arbeitgeber müssen keinen Grund angegeben. Eine Kündigung kann vom Ausbildungsbetrieb übrigens auch dann ausgesprochen werden, wenn sich der Auszubildende aktuell im Krankenstand befindet.

10. Was gilt, wenn eine Auszubildende während der Probezeit schwanger wird?

"Die rechtliche Folge einer Schwangerschaft während der Probezeit ist, dass Arbeitgeber nur noch mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde eine Kündigung aussprechen können", erklärt von Chrzanowski. Eine Verlängerung der Probezeit hat die Schwangerschaft nicht zwingend zufolge, es sei denn, es wurde eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen (siehe Frage 6).

Da der Kündigungsschutz für werdende Mütter mit Beginn der Schwangerschaft in Kraft tritt, kann die Auszubildende ihre Schwangerschaft dem Ausbilder mitteilen, ohne eine Kündigung fürchten zu müssen. Eine Verpflichtung, die Schwangerschaft mitzuteilen, besteht aber nicht. "Wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwangerschaft weiß, kann er jedoch auch nicht seinen Fürsorgepflichten nachkommen", gibt von Chrzanowski zu bedenken. Im eigenen Interesse kann es daher für die werdende Mutter sinnvoll sein, ihre Schwangerschaft mitzuteilen.

Wird einer schwangeren Auszubildenden während der Probezeit gekündigt und hat sie ihren Ausbilder noch nicht über ihre Schwangerschaft informiert, so hat sie ab Zugang der Kündigung zwei Wochen Zeit, dies nachzuholen. Innerhalb dieser Frist muss sie die Mitteilung an den Ausbilder nachholen. Außerdem muss die Auszubildende innerhalb von drei Wochen gegen die Kündigung vor dem Schlichtungsausschuss oder dem Arbeitsgericht klagen. "Damit der Kündigungsschutz auch in diesem Fall wirkt, muss die Auszubildende nachweisen können, dass sie bei Zugang der Kündigung bereits schwanger gewesen ist", erklärt von Chrzanowski.

Und wenn die Gekündigte erst nach Ablauf der Dreiwochenfrist von ihrer Schwangerschaft erfährt? Dann muss sie innerhalb von zwei Wochen, nachdem sie von ihrer Schwangerschaft erfährt, einen Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage stellen. Im Fall einer gekündigten Pflegerin hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Frist jedoch kürzlich als zu knapp beanstandet. Ob die Frist tatsächlich zu kurz bemessen ist, muss das Arbeits­gericht prüfen. Unabhängig davon gilt, dass sechs Monate nach Ablauf der versäumten Kündigungsschutzfrist ein Antrag auf Zulassung einer verspäteten Klage nicht mehr möglich ist.

11. Welche Kündigungsfrist gilt für Azubis und Ausbildungsbetrieb in der Probezeit?

Ist im Ausbildungsvertrag nichts anderes vereinbart, können sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch der Azubi zu jeder Zeit und ohne Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit kündigen. Die Beendigung tritt dann mit Zugang der Kündigung sofort in Kraft, der Azubi muss/darf also keinen weiteren Tag im Betrieb arbeiten.

"Den Parteien steht es grundsätzlich frei, bei Ausspruch der Kündigung eine längere Frist festzulegen", sagt von Chrzanowski. Wie lange diese maximal ausfallen darf, sei gesetzlich nicht geregelt – sie muss jedoch zumutbar sein.

12. Welche Gründe können nach der Probezeit eine Kündigung rechtfertigen?

Nach Ablauf der ein- bis viermonatigen Probezeit, kann dem Azubi nur noch außerordentlich gekündigt werden. "Ein außerordentlicher Grund wäre zum Beispiel, wenn das Ausbildungsziel nicht mehr erreicht werden kann, etwa weil der Azubi zu viele Fehltage in der Berufsschule hat oder zu häufig durch die Prüfung gefallen ist", erklärt von Chrzanowski. Auch unentschuldigtes Fehlen, Diebstahl oder Beleidigungen könnten Gründe für eine außerordentliche Kündigung sein, wobei die Anforderungen an den Grund steigen, je näher die Abschlussprüfung rückt.

Diese Einschränkung gilt nicht für Auszubildende. Sie können nach Ablauf der Probezeit mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe eines Grundes kündigen. An den Kündigungsgrund werden keine hohen Voraussetzungen gestellt. Es genügt, wenn der Auszubildende schriftlich mitteilt, dass er die Berufsausbildung aufgeben will oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf anstrebt.

Will der Auszubildende die vierwöchige Kündigungsfrist nach der Probezeit umgehen, muss er entweder mit dem Ausbildungsbetrieb einen Aufhebungsvertrag vereinbaren oder einen wichtigen Grund vorweisen. Ein solcher könnte zum Beispiel vorliegen, wenn die Ausbildungsvergütung wiederholt verspätet oder gar nicht gezahlt wurde, so von Chrzanowski.

13. Wie kündigen Ausbildungsbetrieb oder Azubi richtig während der Probezeit?

Damit die Kündigung während der Probezeit wirksam ist, müssen ein paar Kriterien erfüllt sein. Zunächst ist wichtig, dass die Kündigung dem Ausbildungsbetrieb/dem Azubi innerhalb der Probezeit zugestellt wird. "Sinnvoll ist es, die Kündigung persönlich – am besten unter Zeugen – zu übergeben und sich den Erhalt, etwa auf einer Kopie der Kündigung, mit Datum und Unterschrift quittieren zu lassen", rät von Chrzanowski.

Ist das nicht möglich, kann die Kündigung auch in den Briefkasten des Ausbildungsbetriebs/des Azubis eingeworfen werden. "Die Kündigung gilt dann als zugestellt, wenn dieser üblicherweise wieder geleert wird", erklärt von Chrzanowski. Wirft ein Azubi das Kündigungsschreiben beispielsweise sonntags oder abends außerhalb der Geschäftszeiten ein, gilt es in der Regel erst am Folgetag als zugestellt.

Ein Beispiel: Ein Ausbildungsverhältnis wurde zum 1. August begonnen, eine viermonatige Probezeit ist vereinbart. Die Probezeit endet in diesem Fall am 30. November. Angenommen der Tag fällt auf einen Donnerstag und der Azubi wirft seine Kündigung am 30. November um 18 Uhr in den Briefkasten ein: "Dann gilt die Kündigung erst am 1. Dezember als zugestellt – und das ist in diesem Fall außerhalb der Probezeit", sagt von Chrzanowski. Ein Fehler, der vor allem Ausbildungsbetriebe schmerzt. Denn sie können nach Ablauf der Probezeit nur noch außerordentlich kündigen. Für Azubis besteht auch nach Ablauf der Probezeit die Möglichkeit, unter Angabe eines einfachen Grundes fristgerecht zu kündigen. (siehe Frage 12)

Neben dem Zeitpunkt entscheidet auch die Form der Kündigung darüber, ob die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses wirksam ist. "Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen", sagt von Chrzanowski. Allzu hohe Anforderungen an den Inhalt dieses Schreiben würden jedoch nicht gestellt. Ein kurzer Satz wie "Hiermit kündige ich zum (…)" oder "Dem Auszubildenden [Name] wird hiermit zum (...) gekündigt" inklusive Unterschrift sei ausreichend. Wichtig: Dem Gekündigten muss das Original zugehen. Die Kündigung darf nicht als Kopie, per Fax, E-Mail oder anderweitig digital übermittelt werden. Sie muss auf einem handschriftlich unterzeichneten Papier eingereicht werden.

Bei minderjährigen Auszubildenden ist zudem zu beachten, dass die Erziehungsberechtigten ein Mitsprache- und Informationsrecht haben. Das bedeutet: Möchte ein Lehrling seine Ausbildung abbrechen, müssen die Eltern die Kündigung ebenfalls unterzeichnen. Ähnliches gilt, wenn die Kündigung vom Ausbildungsbetrieb ausgesprochen wird. Die Kündigung muss dann an mindestens ein Elternteil des Kindes gesendet werden. Die Kündigung gilt in der Regel auch dann als zugegangen, wenn sie in den gemeinsam genutzten Hausbriefkasten eingeworfen wird.

14. Was passiert mit dem Resturlaub, wenn während der Probezeit gekündigt wurde?

"Nicht genommene Urlaubstage müssen vom Ausbildungsbetrieb ausbezahlt werden", erklärt von Chrzanowski. Um den übrigen Urlaubsanspruch zu berechnen, muss der Jahresurlaub zunächst durch zwölf geteilt und das Ergebnis anschließend mit der Anzahl der vollen Monate, in denen im Betrieb gearbeitet wurde, multipliziert werden.

Beispiel: Ein Auszubildender hat Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr. Nach Ausbildungsbeginn zum 1. September wird ihm am 21. November innerhalb der Probezeit fristlos gekündigt. Dem Lehrling stehen für September und Oktober jeweils 2,5 Urlaubstage zu. Für November besteht kein Urlaubsanspruch, da das Ausbildungsverhältnis vor Monatsende beendet wurde. Sofern die Urlaubstage nicht schon genommen wurden, muss der Ausbildungsbetrieb seinem Lehrling insgesamt fünf Urlaubstage ausbezahlen. Wurden dagegen schon mehr Tage Urlaub gewährt und genommen, können diese nicht zurückgefordert werden.

Und was ist mit Überstunden? "Ist im Ausbildungsvertrag vereinbart, dass geleistete Überstunden bezahlt werden, dann müssen sie bei Kündigung ausbezahlt werden", sagt von Chrzanowski.

15. Steht die Kündigung im Ausbildungszeugnis?

Nach einer Kündigung innerhalb der Probezeit hat der Azubi Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Wer das Ausbildungsverhältnis gekündigt hat und aus welchem Grund die Kündigung ausgesprochen wurde, darf darin jedoch nicht stehen. Es sei denn, der Azubi hat selbst gekündigt und wünscht diese Angabe, etwas als Beweis für folgende Bewerbungen.

16. Haben Auszubildende nach einer Kündigung während der Probezeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Voraussetzung, um Arbeitslosengeld beziehen zu können, ist, dass in den vorigen 30 Monaten mindestens zwölf Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wurde. "Ein Auszubildender, der seine Lehre direkt an den Schulabschluss angeschlossen hat, erfüllt dieses Kriterium nicht", sagt von Chrzanowski. Anders könnte der Fall liegen, wenn der Azubi schon vor Beginn der Lehre berufstätig gewesen ist.

Beispiel: Ein Auszubildender beendet seine Lehre nach zehn Monaten, um eine Berufsausbildung in einem anderen Betrieb zu beginnen. Dort wird ihm innerhalb der Probezeit nach zwei vollen Monaten gekündigt. In diesem Fall kann der Azubi Arbeitslosengeld beantragen, sofern die Kündigung vom Arbeitgeber ausging. Hat der Azubi selbst und ohne wichtigen Grund (siehe Frage 12) gekündigt, kann die Agentur für Arbeit die Zahlung des Arbeitslosengeldes für bis zu zwölf Wochen aussetzen. Sind die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld nicht erfüllt, muss Bürgergeld beantragt werden.

17. Darf nach Abschluss der Ausbildung erneut eine Probezeit vereinbart werden?

Wird ein Auszubildender nach seiner Lehre in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen, kann der Arbeitgeber erneut eine Probezeit von bis zu sechs Monaten im Arbeitsvertrag ansetzen. "Hier wird eine andere Tätigkeit begonnen, in der sich die Parteien noch einmal kennenlernen können und sollten", erklärt von Chrzanowski. Eine gesetzliche Verpflichtung für eine erneute Probezeit besteht nicht. Generell ist eine Probezeit bei einem Arbeitsverhältnis im Gegensatz zu einem Ausbildungsverhältnis gesetzlich nicht vorgeschrieben.

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