Bald gleicher Mindestlohn in Ost- und Westdeutschland 2019: Höherer Mindestlohn für Gebäudereiniger

Der Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk ist in allen Lohngruppen zum 1. Januar 2019 angestiegen. Erstmalig bekommen Azubis im Westen im 3. Lehrjahr mehr als 1.000 Euro monatlich. In Ostdeutschland wird diese Grenze im kommenden Jahr überschritten.

Im Gebäudereinigerhandwerk gilt seit 2007 ein Mindestlohn. - © Kadmy/Fotolia.com

Der Jahreswechsel bringt den Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks eine weitere Lohnerhöhung. Damit greift die zweite Stufe der Vereinbarungen, die die Tarifparteien der Branche beschlossen haben. Schon im Jahr 2017 haben die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) einen 3-jährigen, allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen, der insgesamt eine Lohnerhöhung von 13 Prozent vorsieht.

Der wohl wichtigste Ziel dieser Vereinbarung: Die Löhne werden für die Beschäftigten bis zum Ende des Jahres 2020 in allen 8 Lohngruppen angeglichen. So gilt schon seit dem 1. Januar 2018 die erste Stufe der Erhöhung. Dabei wurden die Löhne der Lohngruppe 1, in der rund 75 Prozent der Beschäftigten tägig sind, in Westdeutschland von 10 Euro auf 10,30 Euro (3 Prozent) angehobenund in Ostdeutschland von 9,05 Euro auf 9,55 Euro (5,52 Prozent). Zum 1. Januar 2019 ist der Mindestlohn der Branche nun weiter gestiegen. Er beträgt nun 10,56 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten. Allerdings steigt 2019 nicht nur der tarifliche Mindestlohn an, sondern auch die Ausbildungsvergütung.

Ausbildungsvergütung im 3. Lehrjahr erstmalig bei 1.000 Euro

"Erstmalig wird in diesem Jahr durch die Lohnerhöhung im 3. Lehrjahr die 1.000 Euro-Grenze im Westenund in Ostdeutschland im Jahr 2020 überschritten", teilt der BIV mit. Die Ausbildungsvergütung im Gebäudereiniger-Handwerk liegt seit 1. Januar 2019 in Westdeutschland im ersten Lehrjahr bei 725 Euro, im zweiten Lehrjahr bei 860 Euround im dritten Lehrjahr bei 1.000 Euro. Im Osten liegt sie bei 685 Euro, 820 Euround 955 Euro monatlich.

"Mit diesem anspruchsvollen Tarifvertrag wird ein entscheidender Beitrag zur Stärkung der tariflichen Mindestlöhne im Gebäudereiniger-Handwerk geleistet. Die Löhne liegen auch in den kommenden Jahren deutlich über dem aktuellen gesetzlichen Mindestlohn", sagte Christian Kloevekorn, Vorsitzender der Tarifkommission des BIV, nach Abschluss des Lohntarifvertrags. Rund 600.000 Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer sind in der Gebäudereinigung beschäftigt.

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Wie hoch ist der Mindestlohn für Gebäudereiniger?

Mindestlohn Gebäudereinigerhandwerknoch im Jahr 2018seit 1. Januar 2019ab 1. Januar 2020ab 1. Dezember 2020
Lohngruppe 1 West (Innenreinigung)10,30 Euro10,56 Euro10,80 Euro10,80 Euro
Lohngruppe 1 Ost (Innenreinigung)9,55 Euro10,05 Euro10,55 Euro10,80 Euro
Lohngruppe 6 West (Außen-und Glasarbeiten)13,55 Euro13,82 Euro14,10 Euro14,10 Euro
Lohngruppe 6 Ost (Außen-und Glasarbeiten)12,18 Euro12,83 Euro13,50 Euro14,10 Euro

Was gilt für die anderen Lohngruppen in der Gebäudereinigung?

Anspruch auf den Mindestlohn der Lohngruppe 1 haben auch die Arbeitnehmer, die Tätigkeiten der Lohngruppen 2, 3 oder 4 verrichten; Anspruch auf den Mindestlohn der Lohngruppe 6 auch diejenigen, die Arbeiten der Lohngruppen 7 oder höher übernehmen. Höhere Lohnansprüche aufgrund anderer Tarifverträge, betrieblicher oder einzelvertraglicher Vereinbarungen bleiben unberührt, so dass immer der höchste vereinbarte Lohn gilt.

Die Lohngruppen sind in der "Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung" genau beschrieben. Sie kann hier nachgelesen werden. >>>

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn der Arbeitsstelle . Werden Beschäftigte an anderer Arbeitsstelle eingesetzt, behalten sie den Anspruch auf den Mindestlohn der Arbeitsstelle bzw. ihrer Lohngruppe, wenn der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle niedriger ist. Ist der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben sie Anspruch auf diesen Mindestlohn, solange sie auf dieser Arbeitsstelle arbeiten.

Mit den vereinbarten Löhnen liegt das Gebäudereiniger-Handwerk deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro , der seit dem 1. Januar 2019 gilt,und 9,35 Euro, die ab dem 1. Januar 2020 vorgesehen sind.

Ist der Mindestlohn für Gebäudereiniger allgemeinverbindlich?

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks sowie die IG BAU haben der Tarifeinigung zugestimmt. Der gemeinsame Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohntarifvertrags wurde am 6. Dezember 2017 formell beim Bundesministerium für Arbeitund Soziales eingereicht. Am 27. Februar 2018 wurde die Allgemeinverbindlicherklärung im Bundesanzeiger veröffentlicht. dhz

Kein finanzieller Spielraum für Weihnachtsgeld

Bundesweit kam es am 19. November 2018 zu einem Warnstreik von Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks. Organisiert hatte ihn die IG Bau. Gemeinsam forderten sie einen eigenen Tarifvertrag fürs Weihnachtsgeld. Denn nach Angaben der IG Bau ist die Gebäudereiniger-Branche eine der wenigen, in der es kein Weihnachtsgeld gibt. Konkret fordert die Gewerkschaft Medienberichten zufolge für alle Beschäftigten eine zusätzliche Zahlung von rund der Hälfte eines Monatslohns bzw. für diejenigen mit einer sehr langen Betriebszugehörigkeit sollen es bis zu 70 Prozent sein.

Das lehnen die Arbeitgeber jedoch ab. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks beruft sich dabei auf die bereits vereinbarten Lohnerhöhungen. Dadurch sei "jedenfalls bis 2020 wirtschaftlich kein Spielraum für ein 13. Monatsgehalt", teilt der Bundesinnungsverband mit.

"Das Lohnniveau ist durch den vereinbarten Tariflohn für die kommenden Jahre stark gestiegenund sichert den Beschäftigten ein sicheres Einkommen“, erklärte dazu Johannes Bungart, Geschäftsführer des BIV. "Das geforderte 13. Monatsgehalt wäre eine weitere Lohnerhöhung von 4,17 Prozentund ist kurz nach Verhandlung unserer Löhne bis 2020 zurzeit nicht umsetzbar."

Die IG Bau sieht es jedoch – auch aufgrund des Nachwuchsmangels in der Branche – als dringend notwendig an, dass die Arbeitgeber tariflich zu einer Zahlung eines Weihnachtsgeldes verpflichtet werden: "Wenn die Arbeitgeber für Beschäftigte attraktiv sein wollen, brauchen wir sichtbare Signale für mehr Wertschätzungund Anerkennung. Das Weihnachtsgeld ist dafür ein gutes Beispiel", so die Gewerkschaft.

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