SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard Vor dem Re-Start: Diese Arbeitsschutzregeln gelten für Friseure
Ab dem 1. März dürfen Friseursalons und Barbershops wieder öffnen. Vorausgesetzt ist jedoch die Einhaltung von Hygieneauflagen. Der kürzlich aktualisierte SARS-CoV-2- Arbeitsschutzstandard der BGW gilt hierbei als Richtschnur. Die wichtigsten Änderungen zur Vorgängerversion sind hier zusammengefasst.
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