Existenzgründer

Fallen vor der eigentlichen Gründung eines Handwerksbetriebs Ausgaben in Hinblick auf die Gründung an (Gründerseminar, Steuerberater, Telefon- und Fahrtkosten, Fachliteratur, etc.), dürfen diese Kosten bereits als vorweggenommene Betriebsausgaben in der Anlage G geltend gemacht werden. Existenzgründer dürfen dem Finanzamt vor der eigentlichen Gründung sogar 40 Prozent der geplanten Investitionskosten ins bewegliche Anlagevermögen (Maschine, Lkw, Einrichtung, [...] › mehr
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Minijob

Stellen Sie Aushilfskräfte im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung in Ihrem Handwerksbetrieb ein, durften Sie bis Ende 2012 nur 400 Euro im Monat verdienen. Am 1. Januar 2013 kletterte die Verdiensthöchstgrenze auf 450 Euro im Monat. Als Arbeitgeber müssen Sie 30 Prozent pauschale Abgaben an die Krankenkasse des Minijobbers oder an die Bundesknappschaft abführen. Neuregelung seit [...] › mehr

Krankheitskosten

Müssen Sie zur Heilung oder Linderung selbst Kosten tragen, können Sie diese steuerlich berücksichtigen. Grundsätzlich kommt ein Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in Betracht. Der Nachteil dabei: Das Finanzamt ermittelt zunächst eine zumutbare Eigenbelastung, die von der Höhe Ihrer Einkünfte und von Ihrem Familienstand abhängig ist (§ 33 Abs. 3 EStG). Nur [...] › mehr