Fallen vor der eigentlichen Gründung eines Handwerksbetriebs Ausgaben in Hinblick auf die Gründung an (Gründerseminar, Steuerberater, Telefon- und Fahrtkosten, Fachliteratur, etc.), dürfen diese Kosten bereits als vorweggenommene Betriebsausgaben in der Anlage G geltend gemacht werden. Existenzgründer dürfen dem Finanzamt vor der eigentlichen Gründung sogar 40 Prozent der geplanten Investitionskosten ins bewegliche Anlagevermögen (Maschine, Lkw, Einrichtung, [...]
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