Handwerksbetriebe, die ihre Handwerkerleistungen über Internet-Auktionen meistbietend anbieten oder die ihre Waren über Ebay oder Amazon verkaufen, müssen mit strengeren Überprüfungen dieses online abgeschlossenen Geschäfts rechnen. Der Bundesfinanzhof erlaubt es der Finanzverwaltung nämlich, Sammelauskunftsverfahren bei den Betreibern dieser Internet-Auktionsportale zu stellen (BFH, Urteil v. 16.5.2013, Az.: II R 15/12). Durch solche Sammelauskunftsverfahren erhalten die Finanzämter [...]
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