Forderungsausfall
Stellt ein Handwerksbetrieb bei Aufstellung seiner Bilanz fest, dass ein Kunde seine Rechnung nicht mehr begleichen kann, ist diese Forderung gewinnmindernd abzuschreiben – und zwar in voller Höhe. Ist dagegen nur zweifelhaft, ob ein Kunde seine Rechnung noch bezahlen wird, ist nur eine pauschale Wertberichtigung erlaubt. Forderungsabschreibung bei UneinbringlichkeitEine Forderungsabschreibung in voller Höhe können bilanzierende [...]
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