Arbeitnehmerüberlassung Leiharbeit: Das sollten Arbeitgeber ab Oktober 2018 beachten
Im April 2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reformiert. Seitdem dürfen Leiharbeiter höchstens 18 Monate beim gleichen Entleihunternehmen beschäftigt werden. Diese Frist endet zum ersten Mal Ende September 2018. Was Arbeitgeber im Handwerk nun beachten sollten.
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