LAG-Urteil Vulgäre Kritik rechtfertigt ordentliche Kündigung nicht
Es gibt Dinge, die Arbeitnehmer lieber nicht in Gegenwart ihrer Vorgesetzten sagen sollten – egal in welcher Sprache. Doch selbst wenn sie es aussprechen, ist eine Kündigung unter Umständen unwirksam, entschied ein Gericht.
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