Gesetzliche Unfallversicherung Rufbereitschaft: Kein Unfallversicherungsschutz bei Treppensturz zu Hause
Wer sich in seiner eigenen Wohnung in Rufbereitschaft befindet, dann zu einem Noteinsatz gerufen wird und auf dem Weg zur Haustür stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Ereignis stellt daher keinen Arbeitsunfall dar.
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