Arbeitsgericht urteilt zu Stellenanzeige "Wir suchen coole Typen": Ein Fall von Diskriminierung?
Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert werden. Andernfalls können abgelehnte Bewerber Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verlangen. Das Arbeitsgericht Koblenz urteilte jetzt zu einer Stellenanzeige, in der ein Unternehmen nach "coolen Typen" gesucht hatte. So entschieden die Richter.
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