Arbeitsrecht Gesetzestexte und Vorschriften: Was im Betrieb aushängen muss
Der Gesetzgeber verpflichtet die Betriebe, eine ganze Reihe von Gesetzestexten und Vorschriften für die Mitarbeiter gut einsehbar auszulegen oder auszuhängen. Wer diese Verpflichtung nicht erfüllt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Diese Mitarbeiterinformationen haben aber auch für Arbeitgeber einen Vorteil. Kein Mitarbeiter kann später mit der Ausrede kommen, er habe von nichts gewusst.
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