EuGH-Urteil Handwerker muss über Widerrufsrecht aufklären
Schließt ein Handwerker außerhalb seiner Geschäftsräume einen Auftrag ab, muss er seinen Kunden über das Widerrufsrecht unterrichten. Andernfalls kann der Kunde den Auftrag zurückziehen und der Handwerker auf den Kosten sitzenbleiben.Das hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil erneut bekräftigt.
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