Viele Arbeitgeber scheuen sich noch davor, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Seit Januar 2022 gibt es deswegen die "Einheitlichen Ansprechstellen". Sie beraten praxisnah rund um das Thema Inklusion im Betrieb und helfen bei der Bürokratie. Was sie sonst noch leisten und wen Handwerker in ihrer Region ansprechen können.

Noch immer haben es Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt schwer: Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2021 insgesamt 1,11 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Um ihnen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen, hat die Regierung seit im Januar 2022 "Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber" vorgeschrieben. Sie sollen Abläufe vereinfachen und konkrete Hilfe bieten.
"Beratungsangebote für Arbeitgeber gab es auch in der Vergangenheit bei den Integrationsfachdiensten, aber vermutlich waren diese nicht weit genug sichtbar", erklärt Berthold Deusch vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). Praxisnah und mit Fokus auf die Perspektive der Arbeitgeber sollen die Ansprechstellen den Unternehmern zur Seite stehen. Zu ihrem Auftrag gehört auch, Betriebe, Handwerkskammern, Innungen und Arbeitgeberverbände proaktiv anzusprechen. "Die Integrationsfachdienste wurden bisher vor allem in konkreten Einzelfällen kontaktiert. Wir möchten, dass Arbeitgeber früher zu uns kommen. Auch mit normalen Problemen, die sie lösen möchten oder mit ihrem generellen Interesse, den Kreis ihrer Beschäftigten in dieser Hinsicht zu erweitern", so Deusch.
Potentiale aufzeigen und Hürden abbauen
Seiner Erfahrung nach ist Arbeitgebern oft nicht bewusst, wie viele Potentiale die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung mit sich bringe. So könne gerade dem Personalmangel im Handwerk wirkungsvoll begegnet werden. Allerdings würde die Einstellung eines Menschen mit Behinderung meist nicht als Lösung mitgedacht werden. Umso mehr gelte es, ein Bewusstsein für diese Möglichkeit bei den Führungskräften zu verankern.
Eine weitere Hürde, der begegnet werden soll, ist das Stellen von Anträgen. Durch ihre tägliche Arbeit wissen Betriebe meist nur wenig über rechtliche Hintergründe, die bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wichtig sind. Daher ist es eine gesetzliche Aufgabe der Einheitlichen Ansprechstellen, sie dabei zu unterstützen.
Flächendeckendes Netz noch im Aufbau
Jedes Bundesland verfügt über mehrere Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber. Teilweise sind diese bei den Integrationsfachdiensten angesiedelt, teilweise bei arbeitsmarktnahen Dienstleistern. Infomaterialien und Öffentlichkeitsarbeit sollen dazu beitragen, auf die Einheitlichen Ansprechstellen aufmerksam zu machen und Arbeitgeber zu sensibilisieren.
Eine Übersicht, über die für sie zuständige Stelle können Handwerker auf der Website des Integrationsfachdienstes oder bei den Integrationsämtern des jeweiligen Bundeslands finden:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen sind in § 185a SGB IX geregelt. Der Paragraf ist Bestandteil des Teilhabestärkungsgesetzes, das im Juni 2021 verabschiedet wurde. Zum 1. Januar trat er in Kraft. Weitere Informationen über die Zuständigkeit der Ansprechstellen bietet das Empfehlungsschreiben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH).