Geldanlage und Steuern Verlustbescheinigung beantragt – und trotzdem Steueranspruch verloren
Ein Ehepaar ließ sich von der Bank eine Bescheinigung über Aktienverluste von rund 100.000 Euro ausstellen. Doch weil die Verluste nicht in der Anlage KAP eingetragen und die Bescheinigung dem Finanzamt nicht vorgelegt wurde, sind sie steuerlich endgültig verfallen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat diesen harten Grundsatz bestätigt. Was daraus folgt.
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